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Tegut-Übernahme durch Edeka: Kartellamt äußert erhebliche Bedenken

Behörde sieht Wettbewerbsprobleme in regionalen Absatzmärkten

Tegut-Übernahme durch Edeka: Kartellamt äußert erhebliche Bedenken © tegut

Das Bundeskartellamt hat mit Blick auf die geplante Übernahme von tegut-Märkten durch Edeka „erhebliche Bedenken“ geäußert. Nach einer vorläufigen Bewertung würde der Zusammenschluss in seiner derzeitigen Ausgestaltung den Wettbewerb in zahlreichen regionalen Absatzmärkten deutlich beeinträchtigen. Die bislang von Edeka angebotenen Zusagen reichten nicht aus, um die Bedenken vollständig auszuräumen.

Zur beabsichtigten Übernahme gehören nach Angaben des Bundeskartellamts 202 tegut-Märkte, 41 teo-Standorte, die Herzberger Bäckerei sowie ein Logistikzentrum. Die Behörde hat den Erwerb aus zwei Perspektiven geprüft: mit Blick auf die Auswirkungen für Kunden und mit Blick auf die Folgen für Hersteller und Lieferanten.

Demnach würde der Zusammenschluss regional auf einer Reihe von Absatzmärkten erhebliche Wettbewerbsprobleme aufwerfen. Bedenken bestehen mit Blick auf 37 regionale Markträume, insbesondere in Nord- und Osthessen, Thüringen, Nordbayern sowie Baden-Württemberg. Dort könnten sich durch den Zusammenschluss für Kunden die Auswahlmöglichkeiten und der Wettbewerb deutlich verschlechtern.

Was die Seite der Beschaffung angeht, so müsse das Vorhaben laut der Analyse trotz der starken Stellung von Edeka nicht untersagt werden. Durch die Übernahme von tegut sei ein Zuwachs von weniger als 0,5 Prozent des gesamten Beschaffungsvolumens im deutschen LEH zu erwarten – eine zu geringfügige Erhöhung, um ein Verbot zu rechtfertigen.

Das Bundeskartellamt bestätigt, dass inzwischen mehr als 90 Prozent der Umsätze im Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland auf die vier großen Handelskonzerne Edeka, Rewe, Schwarz-Gruppe (Lidl und Kaufland) sowie Aldi entfallen. Diese hohe Konzentration alleine reiche jedoch ebenfalls noch nicht aus, um einen Zusammenschluss zu untersagen. Dafür dass die vier Konzerne den LEH „kollektiv beherrschen“, zwischen ihnen also kein wirksamer Wettbewerb besteht, gebe es keine Anhaltspunkte.

Im laufenden Hauptprüfverfahren können Unternehmen Zusagen anbieten, um wettbewerbliche Bedenken auszuräumen, etwa indem einzelne Standorte vom Erwerb ausgenommen oder an unabhängige Wettbewerber veräußert werden. Edeka hat bereits ein erstes Zusagenangebot vorgelegt, das die Bedenken des Bundeskartellamts jedoch nach vorläufiger Einschätzung nicht vollständig ausräumen könne. Aufgrund des Angebots verlängerte sich allerdings die gesetzliche Prüffrist: Bis zum 23. September will das Bundeskartellamt nun unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Beteiligten sowie möglicher weiterer Zusagen über den Zusammenschluss entscheiden.

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