Recht
Neue Gentechnik: Aurelia-Stiftung legt Beschwerde bei Vereinten Nationen ein
Bürgerrechte nach Aarhus-Konvention auf dem Prüfstand
© Erik Karits / Aurelia Stiftung
Die Aurelia-Stiftung hat beim Compliance-Ausschuss der Vereinten Nationen Beschwerde gegen die neue EU-Verordnung zu Pflanzen aus neuen genomischen Techniken (NGT) eingelegt. Demnach können bestimmte Gentechnik-Pflanzen künftig ohne umfassende Risikoprüfung und verpflichtende Kennzeichnung auf den Markt gelangen. Die Stiftung sieht darin Verstöße gegen die Aarhus-Konvention, die der Öffentlichkeit Informations- und Beteiligungsrechte bei umweltrelevanten Entscheidungen garantiert.







