EU-Recht
Bundesregierung muss EU-Nitratrichtlinie umsetzen
Deutsche Umwelthilfe gewinnt vor Gericht

Die Bundesregierung muss mehr gegen Nitrat im Grundwasser tun. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in zweiter Instanz entschieden. Die Richter verpflichten die Regierung zu einer kompletten Neuauflage des Nitrataktionsprogramms, durch das der Nitrateintrag aus der Landwirtschaft so weit reduziert werden muss, dass das Grundwasser nicht mehr als 50 Milligramm Nitrat pro Liter enthält. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH).