Unlautere Handelspraktiken
Lange Zahlungsziele: Edeka gewinnt Rechtsstreit gegen BLE
OLG Düsseldorf: Edeka-Verbund ist keine ‚wirtschaftliche Einheit‘
Im vergangenen Herbst hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) der Edeka-Zentrale untersagt, mit der Molkerei Arla Foods Zahlungsziele von mehr als 49 Tagen zu vereinbaren. Das Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (AgrarOLkG) legt zum Schutz vor unlauteren Handelspraktiken (UTPs) eine Zahlungsfrist von 30 Tagen fest. Gegen die Entscheidung zog die Edeka vor Gericht – und hat nun vom Oberlandesgericht Düsseldorf Recht bekommen. Knackpunkt ist, dass verschiedene selbstständige Edeka-Märkte nicht als ‚wirtschaftliche Einheit‘ zu betrachten seien.