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BLE untersagt „überlange Zahlungsziele“ bei Edeka

Großmolkerei ist vor unlauteren Handelspraktiken geschützt

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat der Edeka-Zentrale untersagt, mit einer Molkerei Zahlungsziele von mehr als 49 Tagen zu vereinbaren. Wie die Behörde erklärt, muss die Lieferung verderblicher Erzeugnisse – wie frischer Milch- und Sahneprodukte – innerhalb von 30 Tagen gezahlt werden. Diese Frist wurde zum Schutz vor unlauteren Handelspraktiken (UTPs) mit dem Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (AgrarOLkG) festgelegt.

Die betroffene Molkerei ist laut Angaben des BLE-Fallberichts vollständig im Besitz von Landwirten und erzielte 2023 einen Umsatz von mehr als 13 Milliarden Euro. Das AgrarOLkG, das Mitte 2021 in Kraft getreten ist, schützt Lebensmittelhersteller vor unlauteren Handelspraktiken gegenüber jeweils größeren Verarbeitern beziehungsweise Lebensmittelhändlern. Mittlerweile liegt die obere Schutzgrenze für Lieferanten von Milch- und Fleischprodukten bei einem maximalen Jahresumsatz von 15 Milliarden Euro. Außerdem darf der Umsatz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht mehr als 20 Prozent des Jahresumsatzes des Käufers betragen.

Die Edeka-Zentrale hat die Auffassung vertreten, dass sie und die selbstständigen Edeka-Einzelhändler keine miteinander verbundenen Unternehmen seien und die Außenumsätze der selbstständigen Kaufleute ihr nicht zuzurechnen seien. In diesem Fall hätte die Molkerei sich nicht auf das AgrarOLkG berufen können. Die BLE stellte dagegen für die Unternehmen des Edeka-Verbunds wegen „ihrer Verflechtungen, ihrer einheitlichen unternehmensstrategischen Leitung, ihres überwiegend zentralen Einkaufs, ihrer einheitlichen Markenstrategie sowie Außendarstellung, ihres arbeitsteiligen Handelns innerhalb des dreistufigen Aufbaus sowie der Vergemeinschaftung von Kosten“ eine wirtschaftliche Einheit fest. Hierdurch ist die Großmolkerei vor unfairen Handelspraktiken des Handelskonzerns geschützt und muss keine längeren Zahlungsziele als 30 Tage in Kauf nehmen.

Die Entscheidung der BLE ist noch nicht bestandskräftig. Edeka kann dagegen Klage erheben, über die das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hätte.

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