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Edeka geht juristisch gegen Albert-Schweitzer-Stiftung vor

Einstweilige Verfügung beantragt

Die Edeka Zentrale Stiftung & Co. KG hat beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt beantragt. Hintergrund ist eine Kampagne der Tierschutzorganisation, die dem Handelsunternehmen schlechte Haltungsbedingungen von Masthühnern in der Lieferkette vorwirft.

Unter dem Titel ‚Stoppt Edekas Leidensmittel‘ hat die Stiftung auf einer gleichnamigen Website Bild- und Textmaterial veröffentlicht, das offenlegt, die Edeka verkaufe Fleisch von kranken Tieren und halte ihre Tierwohlversprechen nicht ein. Verbraucher können außerdem einen Appell unterzeichnen, in dem die Edeka aufgefordert wird, sich zu höheren Tierschutzstandards zu bekennen.

Wie die Albert-Schweitzer-Stiftung berichtet, fordert die Supermarktkette jetzt ein gerichtliches Verbot mehrerer Aussagen. Konkret geht sie etwa gegen die Formulierung vor, die Edeka verkaufe Fleisch „von kranken Hühnern“, sowie gegen die Aussage, das Unternehmen bleibe „trotz Tierwohlversprechen bislang tatenlos“. Auch die Verwendung des Bildmaterials von kranken und/oder toten Hühnern in Kombination mit dem Begriff „Qualzucht“ will die Edeka untersagen lassen, wenn die abgebildeten Tiere nicht aus Edeka-Betrieben stammen und ihre Leiden nicht auf den sogenannten ‚White Striping‘-Effekt zurückzuführen sind.

Für den Fall der Zuwiderhandlung droht der Stiftung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Das Landgericht Hamburg hat über den Antrag noch nicht entschieden.

Die Albert-Schweitzer-Stiftung kündigte an, sie werde sich im laufenden Verfahren äußern und ihre Rechtsauffassung darlegen. Man werde zu gegebener Zeit über den weiteren Verlauf informieren.

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