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UTP: BLE führt anonymes Hinweisgebersystem ein

Unlautere Handelspraktiken melden

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat ein anonymes Online-Meldesystem eingerichtet. Damit können Hinweisgeber nun Verstöße gegen das Verbot unlauterer Handelspraktiken (UTPs) melden und mit der BLE kommunizieren, ohne ihre Identität offenlegen zu müssen.

Personen oder Unternehmen, die von unlauteren Handelspraktiken betroffen sind oder davon wissen, schrecken aus Sorge vor negativen Konsequenzen, die beispielsweise ihren Arbeitsplatz oder ihre Lieferbeziehung betreffen, häufig davor zurück, Informationen an die BLE als Durchsetzungsbehörde weiterzuleiten. Dabei könnten solche Insider-Kenntnisse jedoch sehr wertvoll für die Aufdeckung, Abstellung und Ahndung von unlauteren Handelspraktiken sein und helfen, weitere Verstöße zu verhindern.

Das System erfülle die höchsten Datenschutzanforderungen und sei entsprechend zertifiziert. Eine technische Rückverfolgung eingehender Hinweise sei nicht möglich. Das Hinweisgebersystem ist unter folgendem Link erreichbar: www.bkms-system.com/utp

Zwei Erklärfilme zeigen, wie das anonyme Hinweisgebersystem funktioniert und wie es dabei helfen kann, unlautere Handelspraktiken zu bekämpfen. Weitere Informationen über das Verbot unlauterer Handelspraktiken und die Tätigkeit der BLE als Durchsetzungsbehörde erhalten Sie unter www.ble.de/utp.

 

Hintergrund

Am 09. Juni 2021 ist das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) in Kraft getreten. Es setzt die UTP-Richtlinie der EU um, die einen einheitlichen Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette vorgibt. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist als Durchsetzungsbehörde zuständig.

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