Naturkostfachhandel
Superbiomarkt beantragt Schutzschirmverfahren
Bio-Einzelhandelskette in den roten Zahlen
Der Vorstand der SuperBioMarkt AG hat heute beim Amtsgericht Münster einen Antrag auf ein sogenanntes Schutzschirmverfahren gestellt und genehmigt bekommen. Die ‚massiven Kostenexplosionen‘ bei Energie und Miete sowie die Preiserhöhungen bei vielen Produkten, die so nicht an den Endverbraucher weitergegeben werden konnten, hätten diesen Schritt notwendig gemacht.