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Glyphosat: Aurelia-Stiftung reicht Untätigkeitsklage gegen EU-Kommission ein

Kommission setzt Pestizid-Urteil des EU-Gerichts nicht um

Glyphosat: Aurelia-Stiftung reicht Untätigkeitsklage gegen EU-Kommission ein © Aurelia Stiftung / James Baltz auf Unsplash

Die Aurelia-Stiftung hat am Mittwoch beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eine Untätigkeitsklage gegen die EU-Kommission erhoben. Am 19. November 2025 hatte das Gericht die Praxis der EU-Kommission, Pestizid-Zulassungen routinemäßig zu verlängern, für rechtswidrig erklärt. Die Aurelia-Stiftung hatte wegen der 2022 erfolgten Verlängerung der Zulassung von Glyphosat geklagt. Laut Stiftung weigert sich die Kommission nun, das Urteil des EU-Gerichts umzusetzen. Stattdessen habe sie den Fall für erledigt erklärt.

Ende 2022 hatte die EU-Kommission die Genehmigung für Glyphosat um ein Jahr verlängert, ohne dass die erforderliche vorgeschriebene Risikobewertung abgeschlossen war. Aufgrund des Urteils hätte sie neu prüfen und dabei die Vorgaben des Gerichts beachten müssen. Doch obwohl die Stiftung sie im Mai 2026 – ein halbes Jahr nach dem Urteilsspruch – formal zum Tätigwerden aufgefordert hat, verweigere sie dies weiterhin. Nach der Androhung der nun erfolgten Untätigkeitsklage habe sie laut Stiftung erklärt, die spätere zehnjährige Genehmigung von Glyphosat mache eine Überprüfung der einjährigen Verlängerung überflüssig.

Eine spätere Genehmigung könne allerdings nicht nachträglich heilen, was bei der damaligen Verlängerung rechtswidrig war, so die Stiftung. „Die EU-Kommission bleibt untätig, obwohl das Gericht sie verurteilt hat, den Glyphosat-Fall neu zu prüfen. Das ist für eine Institution, die dem europäischen Vorsorgeprinzip verpflichtet ist, ein alarmierendes Signal“, kommentiert Lisa Kroll, Vorständin der Aurelia-Stiftung. Auch gegen die aktuell wirksame, zehnjährige Genehmigung hat die Stiftung Klage eingereicht.

Achim Willand, Rechtsanwalt und Prozessvertreter der Aurelia-Stiftung, betont, im Urteil vom 19. November werde unter anderem festgestellt, dass die Stiftung ein Recht auf eine erneute Überprüfung der Genehmigungs-Verlängerung für Glyphosat hat.

Für die Organisation geht es bei der Sache um einen Präzedenzfall, der weit über Glyphosat hinausreiche. Das EU-Gericht habe deutlich gemacht, dass automatische Verlängerungen von Pestizid-Zulassungen nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind. Wenn gerichtliche Urteile allerdings folgenlos bleiben, verliere die EU ihre Glaubwürdigkeit.

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