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Glyphosat-Wiederzulassung: NGOs ziehen vor EU-Gericht

EU-Kommission lehnt Antrag auf interne Überprüfung ab

Im Januar hat ein Konsortium aus sechs Nichtregierungsorganisationen um das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Europe) einen Antrag auf interne Überprüfung bei der EU-Kommission gestellt, um die Entscheidung der Zulassungsverlängerung von Glyphosat um zehn Jahre anzufechten. Jetzt hat die Kommission den Antrag abgelehnt, weshalb PAN Europe den nächsten Schritt im Rechtsstreit gehen will: die Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH).

Beteiligt an dem Verfahren sind neben PAN Europe die NGOs PAN Germany, PAN Netherlands, ClientEarth (EU), Générations Futures (Frankreich) und Global 2000 (Österreich). In ihrem gemeinsamen Antrag auf interne Überprüfung haben sie dargelegt, dass die Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Bezug auf Karzinogenität, Genotoxizität, Neurotoxizität, Störungen des Hormonsystems sowie die Toxizität für Insekten und Amphibien fehlerhaft ist. Jahrzehntealten Studien der Industrie sei mehr Gewicht beigemessen worden als unabhängigen wissenschaftlichen Untersuchungen.

„Die Kommission lehnt weiterhin 99 Prozent der Literaturstudien zur Bewertung von Glyphosat ab. Sie verteidigt weiterhin die Methodik der EFSA, wertvolle Studien zu verwerfen. Diese Studien sollten jedoch einbezogen werden, um das gesamte verfügbare Wissen zu berücksichtigen“, kommentiert Pauline Cervan, Toxikologin bei Générations Futures.

„Die Kommission geht kaum auf die mögliche Luftverschmutzung durch Abdrift und Verdunstung ein. Sie ignoriert völlig die Hauptquelle der chronischen Exposition von Anwohnern und Landwirten durch das Einatmen von partikelgebundenem Glyphosat“, fügt Margriet Matingh, Vorsitzende von PAN Netherlands, hinzu.

„Es ist schockierend zu beobachten, dass die Behörden die Ergebnisse früherer Zulassungsverfahren in Copy-Paste-Manier wiederholen“, meint auch Helmut Burtscher-Schaden, Biochemiker bei Global 2000. „Die Kommission kommt ihrem Auftrag, die Bürgerinnen und Bürger zu schützen, nur unzureichend nach.“

„Es ist höchste Zeit, das Mantra der Behörde durch ein Gerichtsurteil einer unabhängigen Prüfung zu unterziehen“, folgert Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Germany. „Wir werden nicht zögern, diese Angelegenheit vor das höchste Gericht der EU zu bringen, um die Kommission dazu zu bringen, sich an ihre eigenen Regeln zu halten“, so Hélène Duguy, Rechtsexpertin bei ClientEarth.

Diese Möglichkeit zur Anfechtung von Umweltentscheidungen ist durch eine Überarbeitung der Aarhus-Verordnung seit 2021 gegeben. Die Beschwerdeführer haben nun zwei Monate Zeit, um ihre Klage beim EuGH einzureichen.

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