Pestizide
Einsatz von Flufenacet bis Ende 2026 erlaubt
Deutsche Umwelthilfe und PAN Europe protestieren
Im Mai hat die EU die Zulassung für den Herbizid-Wirkstoff Flufenacet aufgrund einer neuen Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nicht verlängert. Trotz der Nichtgenehmigung können Mitgliedstaaten den Einsatz Flufenacet-haltiger Pestizide bis Dezember 2026 fortsetzen – eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Europe) betrachten das als rechtswidrig und fordern ein sofortiges Ende der verlängerten Übergangsregelung.
Im September 2024 hatte die EFSA festgestellt, dass Flufenacet die Anforderungen an eine Zulassung in der EU aufgrund von Risiken für den menschlichen Hormonhaushalt sowie Umweltrisiken nicht mehr erfüllt. Befunde zur Entwicklungsneurotoxizität (DNT) von Flufenacet beurteilte sie als „besorgniserregend“. Die Ewigkeitschemikalie Trifluoressigsäure (TFA), zu der Flufenacet abgebaut wird, belaste außerdem das Grundwasser über die gesetzlichen Grenzwerte hinaus.
In Deutschland haben in Folge des Verbots in der EU einige zulassungsinhabende Firmen die Zulassung für ihre Pestizide beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerrufen. Nach dem nationalen Pflanzenschutzgesetz gilt nach solchen Widerrufen auf Antrag der Zulassungsinhaber eine Aufbrauchfrist von 18 Monaten, die Mittel dürfen noch bis Mitte 2026 verkauft und bis Dezember 2026 ausgebracht werden. Nur bei zwei Pestiziden wurde ein Widerruf von Amts wegen ausgesprochen, auf den in der Regel keine Übergangsfrist folgt, sodass die Erlaubnis der Nutzung unmittelbar endet.
Da die Zulassungsvoraussetzungen für Flufenacet-haltige Pestizide nicht mehr erfüllt sind, wäre das BVL aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe rechtlich dazu verpflichtet, alle entsprechenden Zulassungen von Amts wegen und ohne Übergangsfristen zu widerrufen. Die Organisation hat daher fünf Musterwidersprüche eingelegt (für die Pestizide Cadou, Elipris, Malibu, Herold SC und Bandur Forte), in denen sie auf einen unverzüglichen amtlichen Widerruf pocht.
Auch auf EU-Ebene zweifeln die Deutsche Umwelthilfe und PAN Europe die Rechtmäßigkeit der langen Übergangsfrist an. Die maximale Frist von 18 Monaten sei nach EU-Pflanzenschutzrecht nur für Stoffe vorgesehen, die aus anderen Gründen als dem Gesundheits- oder Umweltschutz verboten wurden, was im Fall von Flufenacet eindeutig nicht zutreffe. Bei sofortigen Gefahren für Gesundheit und Umwelt sei das unverzügliche Einstellen der Nutzung vorgeschrieben. Die Organisationen haben deshalb einen Antrag bei der EU-Kommission eingereicht, in dem sie die Kommission auffordern, die Entscheidung zu überprüfen und zu widerrufen.
„Wenn ein Pestizid als unsicher eingestuft wird, darf es nicht mehr verkauft oder verwendet werden – insbesondere dann, wenn es wie Flufenacet die Entwicklung von Kindern schädigen und unser Wasser mit TFA verseuchen kann“, erklärt Angeliki Lysimachou, Leiterin für Wissenschaft und Politik bei PAN Europe. „Mit unserem Einspruch wollen wir erreichen, dass die Übergangsfrist deutlich verkürzt wird. Dieses hochgiftige Pestizid muss noch vor der nächsten Anwendungssaison im Herbst 2025 von unseren Feldern verschwinden.“
Die Kommission ist nun verpflichtet, auf den Überprüfungsantrag von DUH und PAN Europe im Sinne der Aarhus-Verordnung zu reagieren. Falls sie an der langen Übergangsfrist festhält, haben beide Organisationen das Recht, die Entscheidung vor dem Europäischen Gericht anzufechten.