Pestizide
EU-Gericht: derzeitige Verlängerungspraxis bei Pestiziden ist rechtswidrig
NGOs feiern drei wegweisende Urteile
Das Europäische Gericht (EuG) hat am 19. November den Klagen dreier Umweltorganisationen gegen die bisherige Praxis der EU-Kommission zur Verlängerung von Pestizid-Zulassungen stattgegeben. Die Verlängerung der Genehmigung eines Wirkstoffs dürfe nur ausnahmsweise und vorübergehend, aber nicht systematisch angewendet werden. NGOs feiern die Urteile als wegweisenden Erfolg.
Ein neuer Pestizid-Wirkstoff braucht in der EU nach spätestens zehn Jahren eine neue Zulassung, anschließend spätestens alle 15 Jahre. Seit Jahren verlängert allerdings die EU-Kommission die Genehmigung von Pestizid-Wirkstoffen nach dem Ende ihres Geltungszeitraums routinemäßig, wenn sich das Verfahren zur Wiederzulassung verzögert. Infolge dieser Verlängerungen sind hunderte von Pestiziden weiter im Verkehr, obwohl die vorgeschriebene Risikoprüfung für die Wiederzulassung noch nicht abgeschlossen wurde.
Diese Praxis erklärte das EU-Gericht nun für rechtswidrig. Die in der EU-Pflanzenschutzverordnung festgehaltene Möglichkeit zur Verlängerung vor abgeschlossener Risikoprüfung sei für Ausnahmefälle vorgesehen und vorläufiger Natur. Nicht gedacht sei sie für „automatische und systematische“ Verlängerungen. Die Kommission müsse außerdem in den jeweiligen Fällen prüfen, ob der Antragssteller zu Verzögerungen im Verfahren beigetragen hat, zum Beispiel durch lückenhafte oder mangelhafte Daten.
Geklagt hatte die Aurelia Stiftung wegen der 2022 erfolgen Verlängerung der Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat (Bayer). Weitere Klagen kamen von den Umweltorganisationen Pollinis France und PAN Europe und betrafen die Wirkstoffe Boscalid und Dimoxystrobin.
„Das EU-Gericht beendet die verheerende Praxis der EU-Kommission, die hunderte Pestizidwirkstoffe allein durch Ausnahmegenehmigungen am Markt und damit auf dem Acker hält. Die Urteile stellen sicher, dass die vorgeschriebene Risikoprüfung für Pestizide regelmäßig aktualisiert wird“, kommentiert Thomas Radetzki, Vorstandsvorsitzender der Aurelia Stiftung.
Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) betrachtet die Urteile als richtungsweisend und als „starker Rückenwind“ für den eigenen Kampf gegen Pestizide. „Mit den Urteilen kann die bisherige Praxis der EU-Kommission, giftige Pestizid-Wirkstoffe systematisch und über lange Zeiträume zu verlängern, endlich gestoppt werden“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.







