Bio-Großhandel
Naturkost Nord beantragt Insolvenz
Geschäftsbetrieb wird fortgeführt
Die Naturkost Nord Großhandelsgesellschaft mbH hat am 3. August einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das hat der niedersächsische Bio-Großhändler gestern bekanntgegeben. Der Geschäftsbetrieb soll während des Verfahrens uneingeschränkt fortgeführt werden.
Das Insolvenzgericht habe der vorläufigen Eigenverwaltung zugestimmt, mit Hilfe derer Naturkost Nord die Voraussetzungen für eine geordnete Sanierung schaffen will. Ziel sei es, den Geschäftsbetrieb wirtschaftlich zu stabilisieren, Kosten- und Organisationsstrukturen anzupassen und eine tragfähige Fortführungslösung zu entwickeln.
„Die Eigenverwaltung gibt uns die Möglichkeit, notwendige Veränderungen geordnet anzugehen und den Geschäftsbetrieb fortzuführen. Unser Ziel ist es, die über viele Jahre gewachsenen regionalen Erzeuger- und Vermarktungsstrukturen zu erhalten und Naturkost Nord zukunftsfähig aufzustellen“, sagt Geschäftsführerin Katarina Schritt.
Naturkost Nord stehe seit mehreren Jahren unter wirtschaftlichem Druck. Ende 2025 sei der Regionalgroßhändler Kornkraft Naturkost als Gesellschafterin ins Unternehmen mit eingestiegen, um die wirtschaftliche Situation von Naturkost Nord zu verbessern. Gemeinsam seien verschiedene Maßnahmen umgesetzt, Prozesse zusammengeführt und Strukturen gebündelt worden. Trotz dieser Anstrengungen sei es nicht möglich gewesen, die finanzielle Lage dauerhaft zu stabilisieren. Als wesentlicher Belastungsfaktor nennt der Bio-Großhändler insbesondere bestehende Kostenstrukturen im Bereich der Logistikflächen, die man kurzfristig nicht ausreichend anpassen habe können.
Die enge Zusammenarbeit zwischen Kornkraft und Naturkost Nord soll im Rahmen der rechtlichen Vorgaben fortgeführt werden. In den kommenden Wochen und Monaten soll gemeinsam mit den Verfahrensbeteiligten ein Sanierungskonzept erarbeitet und schrittweise konkretisiert werden. Im Mittelpunkt stehe neben der wirtschaftlichen Stabilisierung der Erhalt der regionalen Wertschöpfungs- und Vermarktungsstrukturen.
Begleitet wird die Gesellschaft von Sanierungsexperten der Kanzlei Kösterberner Sanierungsrecht. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und führt das Unternehmen unter der Aufsicht eines gerichtlich bestellten vorläufigen Sachwalters weiter.







