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BNN SRL verletzt BNN SRL?

Kommentar von Reinhold A. Brunke, Geschäftsführer der Cosmetic Business Alliance UG

Das Verfahren zur Aufnahme in die BNN Sortimentsrichtlinie für den Naturkost- und Naturwarenhandel (BNN SRL) scheint nicht konform der BNN SRL. Es gibt Zweifel an der Aussagekraft und Werthaltigkeit der Listung von Bio und Naturkosmetik.

  • Zweifel an Konformität: Wir halten die BNN SRL nicht für BNN SRL-konform.
  • Verfahren zur Aufnahme: Das uns vorliegende so genannte „verbindliche Verfahren“ (Zitat) verlangt mutmaßlich eine Verletzung der eigenen BNN SRL-Kriterien, da die Konformitätsprüfung durch den BNN nach Vorkasse-Bezahlung selbst vorgenommen werden soll. Dies widerspricht dem Prinzip der Trennung von Standardgeber und Prüfer (vgl. BNN SRL, Seite 24, Punkt 1).
  • Verweis auf ISO/IEC 17065: Die BNN SRL verweist auf diese ISO-Norm, verlangt jedoch gleichzeitig ein Verfahren, das dem ISO-Prinzip der Unabhängigkeit zwischen Standardgeber und Prüfer widerspricht. Der Normbezug erscheint daher nicht konsistent und für Handel und Verbraucher irreführend.
  • Mangelnde Transparenz: Das „verbindliche Verfahren“ (Zitat) für die Aufnahme in die BNN SRL ist nicht wie bei Richtlinien üblich öffentlich einsehbar, ein entsprechendes Formular mit dem „verbindlichen Verfahren“ wird nicht zur Verfügung gestellt.
  • Nicht transparente Gremienstrukturen: Es werden „zuständige Gremien beider Verbände“ zitiert, deren Namen und Art nicht auf der sonst sehr ausführlichen BNN-Webseite als zuständige Gremien vorgestellt werden. Nach BNN-Auskunft wurde durch diese Gremien eine Verletzung der eigenen SRL-Bedingungen (Trennung von Standardgeber und Zertifizierer) beschlossen.
  • Gleichsetzung von Standards, Richtlinien und Zertifizierungsverfahren: In den BNN SRL wird ein Zertifizierungsunternehmen als „Standard“ kategorisiert und in der BNN-SRL-Liste „Anerkannte Standards“ geführt.

Sollte man die Verletzung der BNN Sortimentsrichtlinie durch den BNN dulden oder wird dadurch das Vertrauen bei Verbraucher und Handel in Naturkosmetik und den Naturkosmetik-Handel beschädigt?

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