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Sortimentsrichtlinien für den Naturkostfachhandel neu aufgelegt

BNN: „Es braucht eine verbindliche Grundlage und ein gemeinsames Profil“

Sortimentsrichtlinien für den Naturkostfachhandel neu aufgelegt

Die Sortimentsrichtlinien (SRL) für den Naturkost-Fachhandel präsentieren sich pünktlich zur Biofach im neuen Gewand. Das gemeinsame Regelwerk von Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) und Naturkost Süd steht dem Einzelhandel nun als praktische und inhaltlich überarbeitete Broschüre zur Verfügung. So bieten beide Verbände ihren Mitgliedern, aber auch interessierten Händlern, ein Nachschlagewerk zu den höchsten Standards im bundesdeutschen Lebensmittel-Einzelhandel.

„Die Sortimentsrichtlinien sind nicht nur Ausdruck eines gemeinsamen Werte- und Qualitätskanons“, betont Georg Kaiser, langjähriges Mitglied des SRL-Lenkungsgremiums und Vorstandsvorsitzender des BNN. „Angesichts immer stärker werdender Bemühungen des konventionellen Lebensmitteleinzelhandels, sich als Einkaufsort von Bio-Produkten zu positionieren, braucht es mehr denn je eine verbindliche Grundlage, die uns als Fachhandel vom LEH klar unterscheidet und insbesondere für Verbraucher unterscheidbar macht. Wenn sich unsere Vision einer nachhaltigen Lebensmittelwirtschaft gegen den konventionellen Einzelhandel durchsetzen soll, brauchen wir ein deutliches gemeinsames Profil. Die Sortimentsrichtlinien sind dafür ein ideales Instrument.“

Eine repräsentative Umfrage des BNN hat ergeben, dass zirka die Hälfte aller Supermarkt- und Discounter-Kunden, die dort Bio-Lebensmittel kaufen, zu einem anderen Einkaufsort wechseln würden, wenn dieser verbindlichste und höchste Qualitätsstandards garantieren würde. Ein zusätzliches Argument für die verstärkte Kommunikation der Richtlinien.

„Besonders wichtig hervorzuheben ist außerdem, dass die Richtlinien von Praktikern für Praktiker entwickelt werden. So ist über Jahre hinweg ein Regelwerk entstanden, das nicht nur wegweisend ist, sondern auch die Motivation von Händlerinnen und Händlern wiederspiegelt, gute und nach-haltige Produkte anzubieten“, betont SRL-Koordinatorin und BNN-Mitarbeiterin Cornelia Dressler.

Die Sortimentsrichtlinien setzen bereits seit 1989 die höchsten Maßstäbe im Facheinzelhandel. Das Regelwerk wird stetig weiterentwickelt und auf aktuellem Stand gehalten, um dem Anspruch der beiden Verbände und seiner Mitglieder, ein lückenlos ökologisches Sortiment anzubieten, gerecht zu werden. Er- und bearbeitet werden die SRL von einem Lenkungsgremium, dem ausschließlich Naturkost-Fachhändlerinnen und -Fachhändler angehören. Alle Mitglieder des Lenkungsgremiums sind im BNN oder Naturkost Süd organisiert. Die Einhaltung der Sortimentsrichtlinien ist für alle Einzelhandelsmitglieder verpflichtend und wird regelmäßig durch unabhängige Prüfer kontrolliert.

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