Bio-Recht
Alkoholfreie Bio-Weine – bald ohne Bio-Siegel
BNN und Naturkost Süd beschließen Ausnahmeregelung

Ab dem 1. Januar 2024 darf in Deutschland kein alkoholfreier Wein mehr mit Bio-Zertifizierung verkauft werden. Schuld ist eine Anpassung des EU-Rechtsrahmens, bei der es versäumt wurde, die Entalkoholisierungsregeln in die EU-Öko-Verordnung aufzunehmen. Der Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) und der Verband Naturkost Süd haben daher eine Ausnahmeregelung beschlossen, die es Bio-Fachhändlern ermöglicht, alkoholfreien Wein ohne Bio-Zertifizierung zu verkaufen, sofern dieser nach EU-Öko-Richtlinien hergestellt wurde.
Schon seit Anfang des Jahres ist es eigentlich in der gesamten Europäischen Union nicht mehr gestattet, alkoholfreien Bio-Wein mit EU-Bio-Siegel zu verkaufen. Infolge einer Anpassung des EU-Rechtsrahmens für die Herstellung von entalkoholisiertem Wein und Schaumwein hat sich die Regulierungskompetenz für alkoholfreien Wein vom europäischen Lebensmittelrecht in das europäische Weinrecht verschoben. Dabei wurde es jedoch versäumt, die EU-Öko-Verordnung entsprechend anzupassen, sodass die Weine jetzt nur noch als konventionell vertrieben werden dürfen.
In Deutschland galt bisher eine Übergangsregelung, die es erlaubte, alkoholfreien Wein als ‚alkoholfreies Getränk aus Bio-Wein‘ zu verkaufen. Da in anderen Mitgliedstaaten keine ähnlichen Regelungen existieren, wurde dies jedoch von der EU als nicht rechtskonforme Marktverzerrung eingestuft. Deshalb haben die deutschen Öko-Kontrollbehörden beschlossen, die Übergangsregelung aufzuheben.
Die Produktion von entalkoholisiertem Bio-Wein war bis zum 29. September 2023 noch möglich, das Abfüllen der produzierten Ware bis zum 20. Oktober 2023 und der Verkauf von ‚alkoholfreien Getränken aus Bio- Wein‘ ist bis zum 31. Dezember 2023 erlaubt. Hersteller, die bisher alkoholfreien Wein nach Bio-Standard produziert haben, stehen nun vor der Herausforderung, ihre Produkte vorübergehend ohne Zertifizierung zu vertreiben.
Damit dies auch weiterhin im Fachhandel möglich ist, hat das Lenkungsgremium der Sortimentsrichtlinien (SRL) von BNN und Naturkost Süd eine Ausnahmeregelung für den Verkauf von alkoholfreiem Wein (inklusive alkoholfreier Weinmischgetränke) ohne Bio-Zertifizierung beschlossen. Hierdurch kann alkoholfreier Wein bis auf weiteres bei SRL-zertifizierten Fachhändlern verkauft werden, wenn er nach EU-Bio-Standard hergestellt wurde. Die Ausnahmeregelung soll gelten, bis Verfahren zur Entalkoholisierung in der Weinbereitung in die EU-Öko-Verordnung aufgenommen wurden.