Bio-Recht
Grünes Licht für alkoholfreien Bio-Wein
EU ergänzt Öko-Verordnung um Vakuumdestillation

Ab dem 18. März darf entalkoholisierter Bio-Wein in der EU wieder als Bio ausgelobt werden. Dann tritt die Neu-Zulassung des Vakuumdestillationsverfahrens durch die EU-Kommission in Kraft. Dadurch wird eine Rechtslücke, die seit 2023 aufgrund eines Versäumnisses in der EU-Öko-Verordnung bestand, geschlossen.
„Endlich dürfen Winzer und Winzerinnen wieder alkoholfreien Bio-Wein herstellen und ihr Produkt als solchen verkaufen. Dass sie es knapp zwei Jahre nicht durften, war eine unnötige Rechtsposse, die jetzt glücklicherweise beendet wurde“, kommentiert Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des Bunds Ökologische Lebensmittelwirtschaft.
Am 26. Februar wurde die delegierte Verordnung 2025/405 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie ergänzt die EU-Öko-Verordnung 2018/848 um das Verfahren der Vakuumdestillation zur Entalkoholisierung von Bio-Wein. Diese Ergänzung wurde notwendig, weil die Herstellung von alkoholfreiem Wein seit Anfang 2023 nicht mehr unter das Lebensmittelrecht, sondern unter das EU-Weinrecht fällt. Da in der EU-Öko-Verordnung alle Verfahren für die Herstellung von Bio-Wein vor einer Verwendung explizit zugelassen sein müssen, musste die Zulassung der Vakuumdestillation nachgeholt werden.
Der BÖLW hatte sich für das Schließen der Rechtslücke eingesetzt und ein Dossier für die Aufnahme der Vakuumdestillation zur Entalkoholisierung von Wein eingebracht, auf dessen Grundlage das Verfahren nun EU-weit zugelassen wird. Deutschland hatte vor einem Jahr mit Unterstützung anderer Mitgliedstaaten einen entsprechenden Antrag in Brüssel gestellt. Im Bio-Fachhandel gab es den siegellosen alkoholfreien Bio-Wein in der Zwischenzeit nach Beschluss einer Ausnahmeregelung auch weiterhin zu kaufen.