EU-Recht
Alkoholfreier Bio-Wein: Deutschland stellt Antrag auf EU-Zulassung
Änderung der EU-Öko-Verordnung nötig

Seit Anfang 2023 darf alkoholfreier Bio-Wein – aufgrund eines Versäumnisses in der EU-Öko-Verordnung – in der EU nicht mehr mit Bio-Siegel verkauft werden. Jetzt hat Deutschland in Brüssel mit Unterstützung anderer Mitgliedstaaten einen Antrag gestellt, damit die Entalkoholisierung von Bio-Wein EU-rechtlich zugelassen wird.
„Wer alkoholfreien Wein trinken will, sollte dies auch in Bio-Qualität tun können. Die Entalkoholisierung ist in der Öko-Verordnung bisher aber nicht erlaubt – das kann man eigentlich niemandem erklären!“, kommentiert Bundesernährungsminister Cem Özdemir. „Ich werbe daher in Brüssel und bei Kolleginnen und Kollegen in den Mitgliedsstaaten für eine zeitgemäße und zielgerichtete Anpassung der Öko-Verordnung. Dieser Schritt öffnet die Tür zu einem zusätzlichen wachsenden Markt, ist im Sinne des deutschen Weinbaus und stärkt ihn damit nachhaltig.“
Schuld an der Rechtslücke ist die Verschiebung der Regulierungskompetenz für alkoholfreien Wein vom europäischen Lebensmittelrecht in das europäische Weinrecht – ohne dass dabei die EU-Öko-Verordnung angepasst wurde. Die Entalkoholisierung ist nicht Teil des dort speziell für Bio-Wein zugelassenen önologischen Verfahrens (Anhang II Teil VI Nummer 3.3., Verordnung (EU)).
Nun wurde ein Dossier zur Zulassung der Vakuumdestillation als Entalkoholisierungsverfahren für Bio-Wein in Brüssel vorgelegt. Die Europäische Kommission hat ihre Expertengruppe für technische Beratung im ökologischen Landbau (EGTOP) mit einer Bewertung des Dossiers beauftragt und bereits angekündigt, im Falle einer positiven Bewertung zeitnah einen Verordnungsentwurf zur Aufnahme der Vakuumdestillation in die EU-Öko-Verordnung vorzulegen.