Recht
Ministerium sieht keinen Spielraum für nationale NGT-Koexistenzregeln
BMLEH und VLOG bewerten Rechtslage zur neuen EU-Verordnung unterschiedlich
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) hält nationale Koexistenzregelungen für Neue Gentechnik-Pflanzen der Kategorie 1 für ausgeschlossen. Das berichtet Tagesspiegel Background auf Grundlage einer Stellungnahme des BMLEHs. Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) vertritt dagegen weiterhin die Auffassung, dass nationale Schutzmaßnahmen rechtlich möglich bleiben.
Nach Angabe des Ministeriums handelt es sich bei der NGT-Verordnung um einen „vollharmonisierenden Rechtsakt“, sodass Mitgliedstaaten nicht zum Erlass von Koexistenzmaßnahmen ermächtigt seien. NGT-1-Pflanzen blieben zwar rechtlich tatsächlich gentechnisch veränderte Organismen (GVO), sie unterlägen künftig jedoch nicht mehr den bisherigen strengen Gentechnikvorschriften.
Der VLOG bewertet die Rechtslage anders. Nach einem im Auftrag des Verbandes erstellten Rechtsgutachten werden nationale Koexistenzregeln – etwa zum Schutz gentechnikfrei wirtschaftender Betriebe oder von Naturschutzgebieten – von der EU-Verordnung nicht ausgehebelt und seien deshalb weiterhin anwendbar.
Die neuen EU-Regeln betreffen Bereiche wie Zulassung, Risikoprüfung und Kennzeichnung, betonte VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting gegenüber Tagesspiegel Background. Fragen der Koexistenz und des Naturschutzes seien dagegen nicht Gegenstand der Verordnung und könnten daher weiterhin national geregelt werden. Was Bio-Produkte angeht, so werde im Gesetzestext sogar explizit auf die Kompetenz der Mitgliedstaaten verwiesen.







