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Neue Gentechnik: Deutschland kann Schutzregeln fortführen

Rechtsgutachten zeigt Gültigkeit nationaler Koexistenzregeln

Neue Gentechnik: Deutschland kann Schutzregeln fortführen © Nina Werth
Georg Buchholz beim Non-GMO Summit im Mai 2026 in Frankfurt

Die geplante EU-Verordnung zur Neuen Gentechnik (NGT) setzt zentrale nationale Schutzvorschriften für den Gentechnik-Anbau nicht außer Kraft. Zu diesem Ergebnis kommt ein neues Rechtsgutachten des Berliner Anwalts Georg Buchholz, das vom Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) in Auftrag gegeben wurde. Demnach bleiben Koexistenzregeln für Pflanzen der Kategorie ‚NGT 1‘ weiterhin anwendbar.

Im Juni 2026 hatte das EU-Parlament final für eine weitreichende Deregulierung Neuer Gentechnik gestimmt. Für Pflanzen der Kategorie ‚NGT 1‘ sollen unter anderem die bisherigen Vorgaben zur Risikoprüfung und Kennzeichnung weitgehend entfallen. Nach Auffassung des Gutachtens bleiben diese Pflanzen rechtlich jedoch gentechnisch veränderte Organismen (GVO). Deshalb seien zahlreiche nationale Vorschriften zum Schutz gentechnikfrei wirtschaftender Betriebe und sensibler Naturräume immer noch anwendbar.

Nach den bestehenden Koexistenzregeln müssen Betriebe, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, benachbarte Betriebe informieren und vorgeschriebene Mindestabstände einhalten. Zudem sind die Anbauflächen im Standortregister zu erfassen. Kommt es dennoch zu Verunreinigungen, können Haftungsansprüche bestehen, wenn dadurch gentechnikfrei wirtschaftende Betriebe im Zuge einer sogenannten ‚Eigentumsbeeinträchtigung‘ wirtschaftliche Nachteile erleiden. Das Gutachten sieht diese Regelungen auch für NGT1-Pflanzen weiterhin als gültig an, solange der Gesetzgeber sie nicht ändert.

Darüber hinaus kommt Buchholz zu dem Schluss, dass nationale Naturschutzregelungen, etwa Anbauverbote oder Abstandsauflagen in Schutzgebieten, auch künftig für NGT 1 gelten. Ebenso seien nationale Vorschriften zur Weitergabe von Informationen über den NGT 1-Status von Ware entlang der Lieferkette rechtlich möglich.

Der VLOG sieht sich durch das Gutachten in seiner Forderung nach einem wirksamen Schutz gentechnikfreier Produktion bestätigt. Geschäftsführer Alexander Hissting verweist darauf, dass Betriebe durch den Wegfall der Kennzeichnungspflicht künftig noch stärker auf funktionierende Koexistenzregelungen angewiesen seien. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer habe der konventionellen gentechnikfreien und ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft beim Non-GMO Summit 2026 bereits Unterstützung dafür zugesagt, dass sie auch nach der EU-Neuregelung weiter zuverlässig ohne Gentechnik wirtschaften können. „Minister Rainer muss dafür sorgen, dass die Schutzregeln weiterhin für alle Arten von NGT angewendet werden – so wie es dem Gutachten zufolge nach aktueller Rechtslage geboten ist“, so Hissting.

Nach Angaben des VLOG wurden 2025 in Deutschland ‚Ohne Gentechnik‘- und Bio-Lebensmittel im Wert von rund 36 Milliarden Euro verkauft. Aktuelle Marktforschungsergebnisse zeigten, dass die Mehrheit der Verbraucher sich keine Neue Gentechnik im Essen wünsche.

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