Recht
Bayer muss irreführende Klimawerbung unterlassen
Deutsche Umwelthilfe setzt sich vor Gericht durch
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Landgericht Köln ein Unterlassungsurteil gegen die Bayer AG wegen irreführender Klimawerbung erwirkt. Streitpunkt waren Aussagen des Konzerns, bis 2050 eine ‚Netto-Null-Emission‘ entlang der gesamten Wertschöpfungskette erreichen zu wollen, ohne dass konkret erklärt wurde, wie das Versprechen umgesetzt werden soll. Da sich Bayer im Verfahren nicht fristgerecht verteidigte, erging ein Versäumnisurteil, das nun rechtswirksam ist und das Unternehmen zur Unterlassung der beanstandeten Werbung verpflichtet.







