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Solar Offensive Baden-Württemberg

Photovoltaik-Pflicht für Wohngebäude

In Baden-Württemberg gilt ab 1. Mai die Photovoltaik-Pflicht für neue Wohngebäude; ab Januar 2023 greift diese auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Eine entsprechende Änderung der bestehenden Verordnung hat das Landes-Kabinett beschlossen.

Die PV-Pflicht ist beim Neubau von Wohngebäuden von allen Bauherrinnen und Bauherren zu berücksichtigen, deren Antrag auf Baugenehmigung beziehungsweise deren Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren ab 1. Mai bei der jeweils zuständigen unteren Baurechtsbehörde eingeht. Im Falle grundlegender Dachsanierungen greift die Pflicht bei einem Baubeginn ab dem 1. Januar 2023. Seit dem 1. Januar 2022 gilt die PV-Pflicht bereits für den Neubau von Nichtwohngebäuden wie etwa Hallen oder Firmendächer sowie von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen.

Um die vorgegebene Klimaneutralität mit Netto-Null-Emissionen bis 2040 zu erreichen, ist die PV-Pflicht unabdingbar, sagt die Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker in Stuttgart. Bereits 2030 soll eine Treibhausgasreduktion um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 erfolgen.

Link zur PV-Verordnung

Fragen und Antworten zur Photovoltaikpflicht

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