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Verbraucherschutz

EU will irreführende Werbung mit ‚Klimaneutralität‘ verbieten

Meilenstein gegen Greenwashing

Am Dienstag hat der EU-Trilog über die ‚Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel‘ abgestimmt. Das Ergebnis: Irreführende Werbung mit ‚Klimaneutralität‘ soll künftig umfassend verboten werden. Aussagen wie ‚klimaneutral‘, ‚CO2-neutral‘ oder ‚klimapositiv‘ sind demnach nur noch erlaubt, wenn die Angaben nachweisbar zutreffen und außerdem nicht ausschließlich auf Kompensationsprojekten beruhen. Die Deutsche Umwelthilfe feiert den Beschluss als wichtigen Erfolg im Kampf gegen Greenwashing.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kommentiert: „Das Ergebnis des Trilogs ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz und gleichzeitig eine Ohrfeige für die Verbraucherschutzministerinnen auf Bundes- und Landesebene, die bisher nicht tätig wurden. Seit Frühjahr 2022 klagen wir gegen immer mehr Unternehmen in Deutschland, die Verbraucherinnen und Verbraucher mit irreführenden Behauptungen zu angeblich umwelt- oder klimaneutralen Produkten täuschen. Das Ergebnis der EU-Trilog-Verhandlungen bestätigt die Richtigkeit unseres Einsatzes für ein Ende des Greenwashings in der Produktwerbung mit absurden klima- oder umweltneutralen Produkten. Seit Mai 2022 hat die DUH mehr als 30 Rechtsverfahren eröffnet und vor Gericht bisher keine einzige Klage zu Klimaneutralitätsversprechen verloren.“

Bevor die Richtlinie in Kraft tritt, muss sie vom EU-Parlament und vom Rat der EU noch final genehmigt werden. Im Anschluss haben die Mitgliedsstaaten 24 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

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