Recht
Verbrauchertäuschung Klimaneutralität
Deutsche Umwelthilfe geht gegen sieben weitere Unternehmen vor
Die Zahl an vermeintlich ‚klimaneutralen‘ Produkten wächst. Wegen irreführenden und unzureichenden Informationen zum Versprechen der Klimaneutralität geht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) juristisch gegen sieben Firmen vor: den Lebensmittel-Lieferdienst HelloFresh, die Fluggesellschaft Eurowings, den Büromaterialvertreiber Faber-Castell, den Lebensmitteldiscounter Netto, das Lebensmittelunternehmen Danone, den Flüssiggas-Anbieter Tyczka Energy und den Fußball-Erstbundesligisten 1. FC Köln.
Alle sieben Firmen bewerben ihre Produkte oder gleich das ganze Unternehmen als ‚klimaneutral‘ beziehungsweise ‚CO2-neutral‘.Die DUH kritisiert bereits im Grundsatz alle Klimagas-Neutral-Aussagen als Greenwashing. In den nun eingeleiteten Verfahren machten sich die Beschuldigten nicht einmal die Mühe, konkrete Informationen zur tatsächlichen Reduktion der CO2-Emissionen bereitzustellen – wie etwa beim Betreiber des 1. FC Köln und Faber-Castell. Weitere, wie HelloFresh oder Danone, informierten in einer für Verbraucher unverständlichen Weise. Zudem würden CO2-Emissionen durch zweifelhafte Wald- und Aufforstungsprojekte im globalen Süden grüngewaschen – so der Fall bei Eurowings und Faber-Castell. Weiterführende Informationen zu Kompensationsprojekten sind auf den Firmenwebseiten von etwa Netto und Tyczka nicht zu finden.
„Insbesondere Großunternehmen versuchen zunehmend, sich durch Alibi-Kompensationsmaßnahmen billig von ihrer gesellschaftlichen Verantwortung freizukaufen“, kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Wir fordern einen Wettbewerb um die niedrigsten Umweltauswirkungen der Produkte und Dienstleistungen und nachvollziehbare, transparente und verbindliche Informationen über die Klima- und Umweltauswirkungen, die jedes Produkt direkt verursacht.“ Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung, plädiert dafür, die Verwendung von Werbebegriffen wie ‚klimaneutral‘ oder ‚CO2-neutral‘ grundsätzlich zu verbieten.
Die Unternehmen wurden nun aufgefordert, gegenüber der DUH eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und sich damit zu verpflichten, die wettbewerbswidrige Werbung künftig zu unterlassen. Sollten sie der Aufforderung nicht nachkommen, werde der Umwelt- und Verbraucherschutzverband gerichtliche Hilfe hinzuziehen.
Bereits im Mai 2022 leitete die DUH acht Verfahren gegen Unternehmen ein. Drei der Firmen haben sich mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, das wettbewerbswidrige Verhalten zu unterlassen. Fünf der Verfahren werden derzeit noch an verschiedenen Landgerichten verhandelt.
Eine Übersicht über die einzelnen Verfahren finden Sie hier.