Recht
Greenwashing von McDonald’s abgestraft
Deutsche Umwelthilfe stoppt irreführendes Zukunftsversprechen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen juristischen Erfolg gegen McDonald’s erzielt. Die Fast-Food-Kette darf ein Werbeversprechen, wonach sie einschließlich ihrer Lieferkette bis 2050 klimaneutral werden wolle, nicht mehr in der bisherigen Form verwenden. Die DUH hatte auf Unterlassung geklagt, McDonald’s hat den Unterlassungsanspruch nun anerkannt, woraufhin das Landgericht München I ein entsprechendes Anerkenntnisurteil erließ.
McDonald’s habe auf seiner Webseite mit dem Ziel der Klimaneutralität ab 2050 geworben, ohne ausreichend darzulegen, wie dieses Ziel erreicht werden soll – so der Vorwurf der Deutschen Umwelthilfe. Statt eines belastbaren, umfassenden Umsetzungsplans seien nur punktuelle und unzureichende Maßnahmen genannt worden.
Nach einer schriftlichen Aufforderung der DUH hatte McDonald’s die Werbung zwar geändert, allerdings keine Erklärung abgegeben, mit der das Unternehmen einen Wiederholungsfall ausschließen würde. Die darauffolgende Klage der DUH hat McDonald’s anerkannt – das Landgericht München I hat ein entsprechendes Anerkenntnisurteil erlassen.
Als „klares Zeichen für mehr Transparenz, faire Wettbewerbsbedingungen und eine glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation“ wertet DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch das Urteil. „Im Falle von Zukunftsversprechen müssen Zwischenziele, Maßnahmen und Ressourcen transparent offengelegt und regelmäßig unabhängig geprüft werden“, erklärt er. McDonald’s wolle von einem grünen Image profitieren, das der Konzern angesichts der Menge des verarbeiteten Fleischs und der Einwegverpackungen nicht für sich beanspruchen könne. „Wir fordern den Konzern auf, seinen großen Worten große Taten folgen zu lassen und seine Treibhausgas-Emissionen radikal zu reduzieren.“







