Recht
BGH schränkt Werbung mit ‚Klimaneutralität‘ ein
Erklärende Angaben sind notwendig
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ist wegen einer ‚klimaneutral‘-Werbung vor Gericht gezogen. Betroffen ist der Fruchtgummi-Hersteller Katjes, der in einer Fachzeitung aufgrund seiner Kompensationsprojekte mit dem Begriff geworben hatte. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun als irreführend beurteilt. Es müsse direkt in der Werbung darauf hingewiesen werden, dass die Klimaneutralität durch Kompensation – und nicht durch die höher zu gewichtende CO2-Reduktion im Produktionsprozess – erzielt wurde.
„Seit 2021 produziert Katjes alle Produkte klimaneutral“, hatte der Hersteller in seiner Anzeige geworben. Dazu war das ‚klimaneutral‘-Label von ClimatePartner abgebildet, über den Katjes Klimaschutzprojekte unterstützt.
Für die Wettbewerbszentrale kann durch die Anzeige der falsche Schluss abgeleitet werden, dass der Herstellungsprozess selbst klimaneutral ablaufe. Es müsse zumindest eine erklärende Ergänzung geben, dass erst kompensatorische Maßnahmen zur Klimaneutralität führen.
Während sowohl das Landgericht Kleve als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf die Klage zurückwiesen – den Lesern der Fachzeitschrift seien die verschiedenen Wege zur Klimaneutralität bekannt und Details ließen sich über den abgedruckten QR-Code auf der Internetseite von ClimatePartner nachlesen – war die Klägerin nun in dritter Instanz mit einer Revision beim BGH erfolgreich.
Im Bereich der umweltbezogenen Werbung – ebenso wie bei gesundheitsbezogener Werbung – sei eine Irreführungsgefahr besonders groß, urteilte das Gericht. Bei der Verwendung eines mehrdeutigen Begriffs wie ‚klimaneutral‘ müsse daher bereits in der Werbung selbst erläutert werden, welche Bedeutung hier maßgeblich ist. Der BGH hat Katjes dazu verurteilt, die Werbung zu unterlassen und vorgerichtliche Abmahnkosten zu erstatten.
ClimatePartner teilte infolge des Urteils mit, das Label ‚klimaneutral‘ nicht mehr anzubieten und bereits neue Labels eingeführt zu haben. Dabei habe man auch die anstehenden Regulierungen durch die EU im Blick: Werbung mit Klimaneutralaussagen soll nach der neuen Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher (‚Empowering Consumers‘, EmpCo) in Zukunft prinzipiell nicht mehr erlaubt sein. Die Richtlinie tritt am 27. September 2026 in Kraft. Auch die geplante Green Claims-Richtlinie sieht strengere Regeln für Klimaaussagen vor, befindet sich allerdings noch im Gesetzgebungsprozess.