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Ökolandbaugesetz geht in die Zielgerade

BÖLW wünscht Korrekturen beim neuen Gesetzesvorschlag

Im Zuge der neuen EU-Öko-Verordnung wird aktuell das deutsche Ökolandbaugesetz (ÖLG) überarbeitet. Am 22. April 2021 beriet der Bundestag das Gesetz in erster Lesung. Bundesrat und Verbände brachten zuvor Änderungsvorschläge ein, die auch der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) unterstützt. Er will insbesondere bei zwei Punkten eine Nachbesserung: mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung und beim Bio-Kontrollsystem.

Peter Röhrig, Geschäftsführer des BÖLW, kritisierte am ersten Punkt: „Die Überarbeitung des ÖLG bietet die Chance, eine gute Regelung für die Außer-Haus-Verpflegung nach dem Vorbild erfolgreicher Nachbarländer zu schaffen. Unsere Vorbild-Nachbarn schneiden ihre Regeln besser auf die spezifischen Bedingungen in den Küchen zu und erleichtern die Verwendung von Bio-Zutaten in den Küchen. Das ÖLG sollte die Küchen zum Einstieg in die Bio-Zertifizierung ermutigen und ihnen die Möglichkeit geben, ihr Bio-Engagement zu zeigen“.

Auch im zweiten Punkt stimmt der BÖLW dem Vorschlag des Bundesrats zu: Bereits heute sei der Bund für die Zulassung von Bio-Kontrollstellen zuständig. Künftig sollte er auch für deren Überwachung zuständig sein, damit dies aus einer Hand komme. Dasselbe gelte für die Benennung und Überwachung von Laboren. Damit bliebe das bewährte zweistufige Kontrollsystem – private Kontrolle durch Kontrollstellen, Zulassung und Überwachung der Kontrollstellen durch staatliche Behörden –erhalten.

„Ein gutes ÖLG ist wichtig, damit die heimischen Bäuerinnen und Unternehmer die Chancen des Bio-Marktes nutzten können“, sagt Peter Röhrig weiter. Die dritte und letzte Lesung erfolgt voraussichtlich Juni 2021 im Bundestag. Die gesamte Stellungnahme des BÖLW ist auf dessen Website nachzulesen.

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