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Bio-Recht

Öko-Landbaugesetz: Weiterentwicklung stärkt Bio-Kontrollsystem

BÖLW begrüßt Stellungnahme des Bundesrates

Heute, am 31. März 2023, hat der Bundesrat eine Stellungnahme zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) verabschiedet. Damit werden grundlegende Voraussetzungen für eine neue Verordnung für Bio in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) geschaffen. Zusätzlich bringt der Bundesrat eine Konkretisierung zur Bio-Kontrolle mit ein. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt die Stellungnahme.

„Wo Bio draufsteht, ist auch Bio drin – das wird abgesichert durch die Bio-Kontrolle. Damit diese reibungslos funktioniert, muss die Arbeitsteilung von Bio-Kontrollbehörden und den Bio-Kontrollstellen rechtssicher geklärt sein. Die Vorschläge des Bundesrates zur Konkretisierung bestehender Regelungen im ÖLG stellen sicher, dass die Länder Kontrollaufgaben rechtssicher an Kontrollstellen übertragen können“, kommentiert Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des BÖLW.

„Bio-Kontrolle und -Zertifizierung bleiben damit weiterhin in den Händen der Kontrollstellen. Verstöße können von Kontrollstellen dann geahndet werden, wenn sie dafür beliehen werden. Andernfalls sind dafür die Kontrollbehörden zuständig. Dadurch wird das bewährte zweistufige Kontrollsystem mit privaten Kontrollstellen, die von den Behörden staatlich zugelassen und überwacht werden, gestärkt. Wir appellieren an den Bundestag die Bundesratsänderungen zu übernehmen.“

Das Öko-Landbaugesetz wird aufgrund der neuen Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) angepasst, damit Bio-Kontrollstellen künftig weiterhin auch Kontrollen in der AHV übernehmen können. Heute hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum ÖLG-Entwurf der Bundesregierung beschlossen und eine Ermächtigung für die Länder zur Übertragung von Aufgaben an Kontrollstellen vorgeschlagen. Die im ÖLG bereits festgelegte Aufgabenteilung zwischen Kontrollstellen und Behörden wird dadurch nicht geändert, die Bundesratsinitiative löst jedoch ein formalrechtliches Problem der Länder. Der Vorschlag fand deshalb eine breite Unterstützung der Länder. Das Gesetz wird in den nächsten Wochen im Bundestag beraten und verabschiedet werden.

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