Außer-Haus-Verpflegung
BMEL unterstützt Bio-Zertifizierung in der AHV
Neue Förderung übernimmt bis zu 80 Prozent der Zertifizierungskosten

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) startet eine neue Förderung, um Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung die Bio-Auslobung zu erleichtern. Ab sofort können in den ersten zwei Jahren bis zu 80 Prozent der Kosten für die Bio-Zertifizierung und -Kontrolle von der öffentlichen Hand übernommen werden, bei Kita- und Schulküchen sogar die kompletten Kosten.
Die ‚Richtlinie zur Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau‘ (RIZERT AHV) ist Teil der Bio-Strategie 2030 des BMEL, mit der der Anteil des Ökolandbaus bis 2030 auf 30 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche ausgeweitet werden soll.
Die Förderung richtet sich an Unternehmen der AHV unabhängig von ihrer Größe oder Rechtsform. Voraussetzung ist, dass die Zertifizierung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen hat. Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt die Erstattung der förderfähigen Kosten in einer Höhe von bis zu 3.500 Euro. Die Richtlinie tritt am 3. Februar 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2030.
Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt die neue staatliche Förderung. „Küchen müssen ihre Zertifizierungskosten bisher selbst tragen – im Gegensatz zu landwirtschaftlichen Betrieben, die Bund und Länder mit Zuschüssen unterstützen“, erklärt die BÖLW-Vorsitzende Tina Andres. Viele Küchen würden bisher durch den Aufwand und die Kosten von einer Bio-Zertifizierung abgeschreckt. „Dass der Bund jetzt auch Gastronomie und Kantinen fördern wird, ist ein gewaltiger Fortschritt, um mehr frisches Bio auf die Teller der Nation zu bringen!“
Weitere Informationen zur neuen Förderung und zur Antragstellung finden Sie hier.