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Umweltkennzeichnung auf Lebensmitteln

Öko-Hersteller fordern Verbindung von „PEF“ und Bio

Umweltkennzeichnung auf Lebensmitteln

Bad Brückenau, 09.12.2020 |  Der Überblick über die Siegel und Initiativen, die eine Aussage zu Umweltauswirkungen von Unternehmen und Produkten treffen, ist für Verbraucher*innen und andere Marktakteure kaum möglich. Greenwashing kann den Erfolg von Umweltkennzeichnungen zusätzlich erschweren. Ein einheitlicher und nachvollziehbarer Kennzeichnungsrahmen ist dringend nötig. Daher nimmt die Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller e.V. (AöL) die öffentliche Konsultation der EU-Kommission zum Anlass, um in einem Kommentar Stellung zum geplanten Legislativvorschlag zu Umweltaussagen zu beziehen. 

„Wir begleiten den Entwicklungsprozess des sogenannten „Product Environmental Footprint“ (PEF) seit vielen Jahren und unterstützen diese Initiative ausdrücklich.“, so Dr. Alexander Beck, geschäftsführender Vorstand der AöL, „Die Voraussetzung für das Gelingen ist jedoch, dass wir PEF und Bio verbinden. Das Konzept Öko-Landbau ist EU-weit rechtlich gesichert, systemorientiert und leistet Einzigartiges für die Umwelt in der landwirtschaftlichen Erzeugung. Eine gelungene Umweltinformation muss daher auf diesem Konzept aufbauen. Weitere Umweltaussagen der post-landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette können dann ergänzend erfolgen.“

Umweltkennzeichnungen, wie PEF und Wirtschaftsmaßnahmen für Umwelt und Klima sind stark von Effizienzkriterien getragen, das führt jedoch oftmals in die Irre. Deshalb betont die AöL zwei zusätzliche Aspekte in der Diskussion: Die Orientierung in Richtung Kreislaufwirtschaft und „Suffizienz“, also die Verhaltensänderung im Konsum. Erst die Verbindung von Suffizienz, Kreislauf und Effizienz bildet einen belastungsfähigen Rahmen für sinnvolle Umweltinformationen. Europäisch einheitlich geregelte Informationen müssen auf diesen Prinzipien aufbauen, um die Menschen zu nachhaltigem Konsum motivieren zu können.

In ihrem Kommentar geht die AöL vor allem auf einige Aspekte der PEF/OEF-Methode ein, die besonders für den Klein- und Mittelstand relevant sind und bei denen die Politik nachbessern muss. Auch die Machbarkeit einer nachhaltigen Wirtschaft, die von Kreislaufwirtschaft, Suffizienz und Effizient getragen wird – in der dann auch die Umweltkennzeichnung ihren Platz finden kann – steht im Fokus des Kommentars. 

Der Kommentar steht hier zum Download bereit.
 

Hintergrund

Bereits im europäischen Grünen Deal, im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ werden Ziele wie Kreislaufwirtschaft, Verbraucherschutz und der Aufbau eines nachhaltigen Ernährungssystems zur Priorität gemacht. Im Einklang damit soll der grüne Binnenmarkt in Europa durch belegbare Umweltaussagen in der Verbraucherkommunikation vorangebracht werden. Die EU-Kommission möchte mit z.B. dem Product Environmental Footprint (PEF) oder Organisation Environmental Footprint (OEF) ein nachvollziehbares, vergleichbares und sicheres Instrument zur Bewertung von Umweltleistungen etablieren. Der produktspezifische Umweltfußabdruck wird in Betracht gezogen, um Umweltaussagen auf Produkten nach einer einheitlichen, belegbaren Methode zu regeln. PEF/OEF wird genutzt, um die Ökobilanz von Produkten oder Unternehmen zu berechnen. Die Umweltleistung wird unter Berücksichtigung der Umweltauswirkungen während der gesamten Lieferkette, vom Abbau/Anbau von Rohstoffen bis hin zum Ende der Lebensdauer des Produkts bzw. des Produktportfolios eines Unternehmens, errechnet. Die Umweltauswirkungen werden in 16 „Wirkungskategorien“ eingestuft.
 

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