Gentechnik
Klares Votum für Kennzeichnung und Verursacherprinzip
AöL im Gespräch mit Agrarausschuss der Bundesregierung zu neuen genomischen Techniken
Schon bald soll die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag vorstellen, der unter anderem über die Einordnung der neuen genomischen Techniken entscheidet. Die Verarbeiter der Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AöL) plädieren in diesem Zusammenhang für eine Kennzeichnung dieser Techniken und die Einhaltung des Verursacherprinzips, wie sie bei einem Gespräch mit Abgeordneten des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft der Bundesregierung deutlich machten.
„Im Falle einer aufgeweichten Zulassungspraxis gepaart mit fehlender Transparenz über die Anwendung der NGT in der Warenkette, würden Nachweispflichten und Haftung bei den Inverkehrbringern dieser Lebensmittel liegen“, so AöL-Vorstand Jürgen Hansen.
„Um die Entscheidungsfreiheit und das Vertrauen der Menschen tatsächlich zu sichern, ist es für uns zentral, dass neue genomische Techniken auch als Gentechnik gekennzeichnet werden“, betont Judith-Faller Moog von Bio Planète-Ölmühle Moog. Wer diese Techniken einsetzen möchte, könne dies tun, sollte sie jedoch kennzeichnen und dafür Sorge tragen, dass keine Verunreinigungen mit Lebensmitteln ohne Gentechnik stattfinden. Auch steigende Abhängigkeit von einzelnen Konzernen, die die Patente in der Hand halten, sei ein großes, ungelöstes Problem. Generell bewege man sich rund um NGTs noch viel zu viel in Spekulationen, als dass eine Beurteilung außerhalb des Gentechnikrechts zum jetzigen Zeitpunkt angemessen wäre, meint auch Björn Wiese von der Privatbäckerei Wiese.
Schirmherrin des Rundes Tisches war die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Hagl-Kehl, die ebenfalls für die Wahlfreiheit der Verbraucher und einer damit verbundenen Kennzeichnung über den Einsatz von Gentechnik plädierte.
Hintergrund
Derzeit läuft noch das Impact Assessment für die neue Gesetzgebung zu den ‚Neuen Genomischen Techniken (NGT)‘. Es ist geplant, einen legislativen Vorschlag im Rahmen der legislativen Vorschläge zu ‚Sustainable agri food systems and use of resources‘ zum 5. Juli 2023 zu veröffentlichen. Deutschlands Votum ist noch unbekannt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Juli 2018 klargestellt, dass auch neue Gentechnikverfahren als Gentechnik im Sinne des europäischen Gentechnikrechts eingestuft werden müssen. Deshalb wird auch für neue Gentechnikverfahren nach dem Vorsorgeprinzip eine umfassende Risikoprüfung gefordert.
Die EU-Kommission, der Rat der EU und das Europäische Parlament streben nun an, die geltenden Gentechnikregelungen mit Blick auf die Neuen Genomischen Techniken zu überarbeiten, damit die Zulassungsbedingungen einfacher werden und die NGT schneller und breiter eingesetzt werden können. Weiter wird darüber diskutiert, die mittels NGT produzierten Erzeugnisse aus der Kennzeichnungspflicht gemäß VO EG 1829/ 2003 zu entlassen. Aus Sicht der Lebensmittelhersteller, die Lebensmittel ohne Gentechnik herstellen, birgt dies erhebliche Probleme.