Recht
EU-Gütesiegel für Heumilch
Seit März ist Heumilch von der Europäischen Kommission als ‚geschützte traditionelle Spezialität‘ (g.t.S.) anerkannt. Das Siegel gewährleistet eine traditionelle Zusammensetzung beziehungsweise ein traditionelles Herstellungsverfahren eines Lebensmittels.
Das erste Lebensmittel im deutschsprachigen Raum, das mit g.t.S. ausgezeichnet wurde, ist die österreichische Heumilch. Die ARGE Heumilch in Österreich hatte das Gütesiegel 2014 beantragt.
Neben dem g.t.S.-Siegel gibt es in der EU noch die ‚geschützte Ursprungsbezeichnung‘ (g.U.). Sie steht für die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren.
Die ‚geschützte geografische Angabe‘ (g.g.A.) garantiert eine Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet. Dabei wird mindestens eine der Produktionsstufen im Herkunftsgebiet durchlaufen.