Start / Ausgaben / bioPress 87 - April 2016 / EU-Gütesiegel für Heumilch

Recht

EU-Gütesiegel für Heumilch

Seit März ist Heumilch von der Europäischen Kommission als ‚geschützte traditionelle Spezialität‘ (g.t.S.) anerkannt. Das Siegel gewährleistet eine traditionelle Zusammensetzung beziehungsweise ein traditionelles Herstellungsverfahren eines Lebensmittels.

Das erste Lebensmittel im deutschsprachigen Raum, das mit g.t.S. ausgezeichnet wurde, ist die österreichische Heumilch. Die ARGE Heumilch in Österreich hatte das Gütesiegel 2014 beantragt.

Neben dem g.t.S.-Siegel gibt es in der EU noch die ‚geschützte Ursprungsbezeichnung‘ (g.U.). Sie steht für die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren.

Die ‚geschützte geografische Angabe‘ (g.g.A.) garantiert eine Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet. Dabei wird mindestens eine der Produktionsstufen im Herkunftsgebiet durchlaufen.

[ Artikel drucken ]

Ticker

Das könnte Sie auch interessieren

Britischer High Court erklärt Gentechnik-Verordnung für rechtswidrig

Urteil bestärkt Kritiker Neuer Gentechnik

Britischer High Court erklärt Gentechnik-Verordnung für rechtswidrig © stock.adobe.com / Freedomz

Der britische High Court of Justice, das oberste Verwaltungsgericht für England und Wales, hat eine 2025 erlassene Durchführungsverordnung zu Neuer Gentechnik für „irrational“ und rechtswidrig erklärt. Die Verordnung basiere auf einer fehlerhaften rechtlichen Bewertung und die Folgen einer Aufhebung der Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für geneditierte Pflanzen und Lebensmittel seien nicht ausreichend untersucht worden. Kritiker Neuer Gentechnik verweisen auf Parallelen der sogenannten ‚Precision Breeding‘-Verordnung zum aktuellen EU-Kommissionsvorschlag.

08.06.2026mehr...
Stichwörter: Recht, Mopro, Heumilch, Verbraucherschutz

Voelkel benennt ‚bioC Immunkraft‘ nach Rechtsstreit um

Multifruchtsaft wird jetzt als ‚mit Vitamin A&C fürs Immunsystem‘ verkauft

Voelkel benennt ‚bioC Immunkraft‘ nach Rechtsstreit um

Die Naturkostsafterei Voelkel hat ihren Saft ‚bioC Immunkraft‘ in ‚bioC mit Vitamin A&C fürs Immunsystem‘ umbenannt. Anlass war eine Klage der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch, die den ursprünglichen Produktnamen als irreführend kritisierte. Nachdem das Landgericht Lüneburg Foodwatch im vergangenen November recht gab, wurde eine Berufung der Voelkel GmbH vor dem Oberlandesgericht Celle nun zurückgewiesen.

25.03.2026mehr...
Stichwörter: Recht, Mopro, Heumilch, Verbraucherschutz

Kritik an EU-Omnibus: Pestizid-Kontrolle in Gefahr

Wissenschaftler und NGOs sehen Angriff auf den Umwelt- und Verbraucherschutz

Einen Tag bevor die EU-Kommission ihr sogenanntes ‚Food and Feed Omnibus‘-Paket offiziell vorstellen will, haben Wissenschaftler, Rechtsexperten und die NGOs Deutsche Umwelthilfe, Umweltinstitut München und Foodwatch die Pläne auf einer Pressekonferenz erneut scharf kritisiert. So hätte die geplante Lockerung der Pestizid-Zulassung „massive Auswirkungen“ auf Umwelt und Menschen in der EU. Das beschleunigte Omnibus-Gesetzgebungsverfahren sei zudem europarechtlich fragwürdig.

15.12.2025mehr...
Stichwörter: Recht, Mopro, Heumilch, Verbraucherschutz