Tierwohl
Tierschutzverstöße bei Tönnies: Auch Bio-Schweine betroffen
EU-Öko-Verordnung erlaubt CO2-Betäubung
© Animal Rights Watch
Im Schlachthof der Tönnies-Unternehmensgruppe im schleswig-holsteinischen Kellinghusen sollen Schweine misshandelt worden sein. Heimlich aufgenommene Videos, die der Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch (ARIWA) zugespielt wurden, zeigen unter anderem Schläge gegen Tiere und das Abtrennen von Hinterfüßen vor dem Tod. Nach Angaben der Bio-Welt stammen rund fünf Prozent der angelieferten Tiere aus ökologischer Erzeugung.
Der Schlachthof R. Thomsen EU-Großschlachterei GmbH in Kellinghusen gehört seit 2015 zur Tönnies-Unternehmensgruppe, die inzwischen unter dem Namen Premium Food Group firmiert. Nach Angaben des NDR werden dort jährlich rund eine Million Schweine geschlachtet.
Die heimlich entstandenen Videoaufnahmen stammen laut ARIWA aus März und April 2026. Sie zeigen unter anderem, wie noch lebenden Schweinen die Füße abgeschnitten werden und wie Tiere mit Treibpaddeln geschlagen werden. Außerdem ist zu sehen, wie Schweine als Folge der CO2-Betäubung unter Panik gegen das Ersticken kämpfen, wobei vorgeschriebene Fristen zwischen Betäubung und Tötung deutlich überschritten werden.
Tönnies bezeichnete die dokumentierten Misshandlungen als Einzelfälle und erklärte, bei internen Prüfungen seien keine systematischen Probleme festgestellt worden. Zugleich kündigte das Unternehmen an, die Auswertung der betrieblichen Videoüberwachung zu verbessern. Das zuständige Veterinäramt hat seine Kontrollen nach Bekanntwerden der Aufnahmen nach eigenen Angaben verstärkt. ARIWA hat Strafanzeige gegen Tönnies erstattet. Die rechtliche Aufarbeitung der Vorwürfe ist noch nicht abgeschlossen.
CO2-Betäubung in der Kritik
Nach einem Bericht von Bio-Welt stammen fünf Prozent der angelieferten Schweine aus Bio-Erzeugung. Ein Großteil davon stamme wiederum aus Biopark- und Naturland-Betrieben. Der Fall wirft damit einmal mehr die Frage nach der Verantwortung der Bio-Branche für die Schlachtung ihrer Tiere auf.
Neben den dokumentierten Verstößen gegen geltendes Tierschutzrecht geht es dabei vor allem um die umstrittene Betäubung von Schweinen mit Kohlendioxid, die im Schlachthof angewandt wurde. Nach Schätzungen werden in Deutschland rund 80 Prozent der geschlachteten Schweine auf diese Weise betäubt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat wiederholt festgestellt, dass das Verfahren bei den Tieren mit Schmerzen, Angst und Atemnot verbunden sein kann und damit tierschutzrechtlich problematisch ist. Dennoch ist die Betäubung nach der EU-Tierschutz-Schlachtverordnung weiterhin zugelassen.
Laut der EU-Öko-Verordnung ist das Leiden der Tiere bei der Schlachtung so gering wie möglich zu halten, eine Regelung zur CO2-Betäubung ist jedoch nicht enthalten. Auch nach den Vorgaben der Verbände Naturland und Biopark ist CO2-Betäubung nicht verboten, nach den Richtlinien von Biopark wird die Elektrobetäubung gegenüber CO2 allerdings ausdrücklich bevorzugt. Weiter gehen die Verbände Bioland und Biokreis, die CO2-Betäubung bei Schweinen nur in begründeten Ausnahmefällen mit spezieller Genehmigung erlauben.







