Verbraucherschutz
EmpCo-Richtlinie tritt in Kraft
BÖLW, Fairtrade und DUH begrüßen strengere Regeln für Nachhaltigkeitskommunikation
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Ab diesem Sonntag, 27. September, gelten in Deutschland die Vorgaben der EU-Richtlinie ‚Empowering Consumers for the Green Transition‘ (EmpCo). Sie verschärfen unter anderem die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen sowie an Nachhaltigkeitssiegel in der Verbraucherkommunikation. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Fairtrade und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sehen die neuen Regeln als wichtigen Schritt für mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit auf dem Markt.
Durch die EmpCo müssen Unternehmen die Umweltwerbung für ihre Produkte und Dienstleistungen künftig nachvollziehbar begründen und belegen. Betroffen sind allgemeine Aussagen wie ‚umweltfreundlich‘, ‚ökologisch‘ oder ‚naturfreundlich‘, die Werbung mit Klimaneutralität und Nachhaltigkeitssiegel. In Deutschland wird die Richtlinie über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt.
„Wer beim Einkauf zu Bio greift, greift zu Produkten mit nachgewiesenen Umweltvorteilen. Darauf können sich Verbraucherinnen und Verbraucher verlassen“, kommentiert Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des BÖLW. Mit der EmpCo-Richtlinie werde Greenwashing von echter Umweltleistung getrennt, wobei Bio sich nicht neu erfinden müsse: „Die gesetzlichen Bio-Regeln, staatliche Kontrollen und wissenschaftlichen Belege sind längst vorhanden.“
Auch Fairtrade Deutschland begrüßt die neue Richtlinie. „Verbraucher*innen brauchen keine immer größeren Versprechen, sondern verlässliche Orientierung“, sagt Vorständin Claudia Brück. Das Fairtrade-System basiere auf einem Regelwerk, das die EmpCo-Anforderungen erfülle. Durch die unabhängige Zertifizierungsstelle Flocert würden die sozialen, ökologischen und ökonomischen Fairtrade-Standards überprüft. Lizenzpartner werden von Fairtrade außerdem bei der Kommunikation rund um das Siegel unterstützt: mit EmpCo-konformen Verpackungs-Claims und einer Off-Pack-Guideline für die Kommunikation außerhalb der Produktverpackung.
Die DUH sieht in den neuen Vorgaben ebenfalls eine Stärkung des Verbraucherschutzes. Greenwashing mit unbelegten Umweltversprechen werde verboten und informierte Kaufentscheidungen würden ermöglicht. Gleichzeitig profitierten Unternehmen, die tatsächlich anspruchsvoll und belegbar die Umwelt schützen. Die Einhaltung der Regeln will die Organisation weiterhin stichprobenartig überprüfen und bei Verstößen rechtlich vorgehen.







