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Agrarpolitik

EU einigt sich auf neue Saatgutregeln

Kritik an Beschränkungen des Austauschs von Saatgut unter Landwirten

Nach mehr als drei Jahren seit Beginn der Verhandlungen haben sich EU-Parlament, -Rat und -Kommission am Montag in einem abschließenden Trilog auf eine neue Verordnung für Saatgut und pflanzliches Vermehrungsmaterial (PVM) geeinigt. Die Reform soll die Vielfalt landwirtschaftlicher Kulturen stärken und sie resilienter gegenüber Klimawandel, Krankheiten und Schädlingen machen. Der Bio-Dachverband IFOAM Organics Europe lobt den Abbau von Vermarktungshürden für alte und regional angepasste Sorten, kritisiert aber gleichzeitig Einschränkungen beim Saatguttausch zwischen Landwirten.

„Die Einigung ist ein wichtiger Schritt für die landwirtschaftliche Vielfalt in Europa“, erklärte der grüne Europaabgeordnete Martin Häusling, Berichterstatter seiner Fraktion für die Verordnung. Zwar bleibe der endgültige Text hinter einigen Forderungen des Europäischen Parlaments zurück, gegenüber den ursprünglichen Vorschlägen von Kommission und Mitgliedstaaten seien jedoch wesentliche Verbesserungen erreicht worden.

Als wichtiges Ergebnis für die Bio-Branche bleibt die EU-Öko-Verordnung unverändert – bestehende Regeln für die ökologische Pflanzenzüchtung werden nicht aufgeweicht. Auch das heterogene biologische Material (OHM) – genetisch vielfältige Pflanzenpopulationen, die nicht den strengen Anforderungen klassischer Sortenzulassungen entsprechen – bleibt weiterhin unter dem Schutz der Bio-Verordnung. Der Bio-Dachverband IFOAM Organics Europe begrüßt diesen Punkt und sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Agrobiodiversität.

Verbesserungen sieht IFOAM zudem mit Blick auf sogenannte ‚Erhaltungssorten‘, also alte oder lokal angepasste Sorten mit besonderem Wert für die genetische und regionale Vielfalt. Für ihre Registrierung und Kennzeichnung gelten künftig vereinfachte Regeln. Netzwerke und Initiativen, die sich dem Erhalt genetischer Ressourcen widmen, erhalten deutlich praxisnähere Vorgaben und können ihre Arbeit europaweit fortführen. Auch die Vermarktung kleiner Mengen von Saatgut an Endverbraucher soll erleichtert werden.

„Die bisherigen Beschränkungen von vielfältigen, anpassungsfähigen Erhaltungssorten auf kleine Mengen und Ursprungsregionen werden gestrichen und vielfältige Neuzüchtungen erstmals ermöglicht“, freut sich Magdalena Prieler, Saatgutrechtsexpertin beim österreichischen Verein Arche Noah.

VSCU-Tests und Regeln zum Saatguttausch in der Kritik

Bedenken äußerte IFOAM darüber, dass verpflichtende Nachhaltigkeitsprüfungen für neue Sorten (VSCU-Tests, ‚Value for Sustainable Cultivation and Use‘) auf Kartoffeln und Reben ausgeweitet werden sollen, da dies die Entwicklung neuer Sorten behindern könne. Demgegenüber hebt Martin Häusling positiv hervor, dass VSCU-Tests weiterhin nur für ackerbauliche Kulturpflanzen und nicht für Obst und Gemüse eingeführt werden sollen. Die zusätzlichen Prüfungen stellen auch in seinen Augen „mehr Risiko für Greenwashing als Sinnhaftigkeit dar“.

Besonders kritisch gesehen wird ein Artikel, der den Austausch von Saatgut zwischen Landwirten regelt. Während das Europäische Parlament ursprünglich weitreichendere Freiheiten gefordert hatte, einigten sich die Verhandler im Trilog auf eine lokale Begrenzung sowie Mengenbeschränkungen der unentgeltlichen Weitergabe. Grenzüberschreitender Austausch soll nur mit Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten möglich sein. Zwar umfasst die Regelung künftig nicht nur Saatgut, sondern grundsätzlich auch weiteres Pflanzgut wie Obstgehölze. Für Kulturen wie Kartoffeln, Reben, Zitrusfrüchte sowie Hanf und Mohn wird der Tausch jedoch komplett verboten.

Sowohl IFOAM Organics Europe als auch Häusling sehen hierin einen der größten Schwachpunkte der Einigung. Der Bio-Dachverband warnt davor, dass Mengen- und Gebietsbegrenzungen von den Mitgliedstaaten uneinheitlich umgesetzt werden könnten, was die praktische Durchführbarkeit erschweren könne. Die heutige Agrobiodiversität sei maßgeblich durch die Selektions- und Austauschpraktiken von Landwirten entstanden. Einschränkungen dieser Praxis liefen daher dem Ziel des Biodiversitätsschutzes entgegen. Laut Arche Noah widerspricht die Regelung dem völkerrechtlich verankerten Recht von Bauern, ihr eigenes Saat- und Pflanzgut weiterzugeben und zu verkaufen.

Der nun vereinbarte Verordnungstext wird in den kommenden Monaten rechtlich und sprachlich überarbeitet. Die abschließende Zustimmung von Parlament und Mitgliedstaaten wird für den Herbst erwartet.

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