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Weidepflicht für Bio-Betriebe steht auf der Kippe

Übergangsfrist für Bio-Importe aus Drittstaaten soll verlängert werden

Weidepflicht für Bio-Betriebe steht auf der Kippe © stock.adobe.com / Sonja Birkelbach

Der Agrarausschuss im EU-Parlament hat gestern einer Novelle zur Vereinfachung der EU-Öko-Verordnung zugestimmt. Besonders umstritten ist darin ein Änderungsantrag, nach dem die Weidehaltung von Bio-Tieren künftig zur freiwilligen Option werden soll. Er wird von der Bio-Branche abgelehnt. Dagegen begrüßen die Verbände den Beschluss, Bio-Warenimporte aus Drittstaaten wie den USA noch länger als gleichwertig anzuerkennen.

Grundsätzlich stehen die Bio-Verbände hinter dem Vorhaben einer Anpassung der EU-Öko-Verordnung. Bioland-Präsident Jan Plagge lobt das Ziel der Novelle, praxistauglichere Regeln für die Branche aufzustellen. „Die gezielte Überarbeitung der EU-Öko-Verordnung ist richtig und notwendig, damit wieder mehr Bio-Betriebe neu hinzu kommen beziehungsweise im System gehalten werden“, erklärt er.

Viel Kritik aus der Branche gibt es allerdings für den Plan des Parlaments, das Prinzip der Weidehaltung aufzuweichen. Nach dem vom Agrarausschuss angenommenen Entwurf könnten Bio-Weidetiere künftig dauerhaft ohne Zugang zu Weideland gehalten werden. „Innovative Tierhaltungssysteme“ würden dann als gleichwertige Alternative anerkannt. Der entsprechende Änderungsantrag wurde von CSU-Politikern eingebracht.

Grundprinzipien aufzulösen, schade der Glaubwürdigkeit der Bio-Tierhaltung, meint dazu Naturland-Präsident Eberhard Räder. „Der Weidegang gehört zum Kern der artgerechten Tierhaltung“, betont auch der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Und für den Grünen-Abgeordneten Martin Häusling ist der Punkt ein „komplettes No-Go“. Weidezugang sei eine Grundvoraussetzung für die Bio-Tierhaltung und kein „optionales Extra“.

Innerhalb der europäischen Bio-Bewegung wurde ein Vorschlag zur Weidehaltung erarbeitet, der eine gezielte Flexibilität für begründete Ausnahmefälle ermöglichen und regionale Besonderheiten berücksichtigen soll, ohne dass der Grundsatz der Weidehaltung komplett aufgegeben werde. Diese Position entspricht auch den Empfehlungen des BÖLW an die EU-Abgeordneten.

„Gute Tierhaltung lebt von der Erfahrung und dem Fachwissen der Landwirtinnen und Landwirte und davon, dass sie situationsgerecht entscheiden können. Die gesetzlichen Regelungen müssen dafür den notwendigen Spielraum schaffen, ohne sich grundlegend von der Weidepflicht zu verabschieden“, so Jörg Hütter, politischer Sprecher von Demeter. Die Branche fordert die Europaabgeordneten auf, die Weidepflicht flexibel und praxistauglich zu gestalten und ihren Vorschlag dafür ins Kompromisspaket zu integrieren.

Verlängerte Übergangsfrist für Bio-Importe

Zum 1. Januar 2027 endet die Übergangsfrist für Gleichwertigkeitsabkommen, die die EU mit elf Ländern, darunter Indien, Australien und die USA, geschlossen hat. Damit Bio-Ware aus den betroffenen Staaten weiter importiert werden darf, müssten sie sich anschließend von einer EU-akkreditierten Kontrollstelle zertifizieren lassen. Nach der Novelle soll die Übergangsfrist nun um fünf weitere Jahre verlängert werden. Bis Ende 2031 wird der EU-Kommission Zeit zugebilligt, um die Gleichwertigkeitsabkommen mit den betreffenden Drittstaaten neu zu verhandeln.

Die Bio-Verbände begrüßen diesen Punkt und mahnen zur Eile im Gesetzgebungsprozess, damit Bio-Importe aus Indien oder den USA nicht zum Jahreswechsel wegfallen, Unsicherheit für die internationale Bio-Wertschöpfungskette vermieden wird und die Betriebe Rechts- und Planungssicherheit erhalten.

Als weitere Anpassung enthält das Kompromisspaket unter anderem die Vorgabe einer verpflichtenden Länderkennzeichnung auf Bio-Produkten. Dies würde laut BÖLW besonders Verarbeiter mit wechselnden Rohwarenherkünften vor erhebliche praktische Probleme stellen. Positiv bewertet die Branche dagegen geänderte Regeln zum Auslauf für Junggeflügel und der Auslaufüberdachung für Rinder und Schweine, die nach Ansicht der Verbände viele Höfe in Deutschland entlasten würden.

Der Gesetzesvorschlag zur Vereinfachung der EU-Öko-Verordnung wurde von der EU-Kommission im Dezember 2025 vorgelegt. Die Mitgliedstaaten haben ihre Position dazu im Mai 2026 verabschiedet. Im EU-Parlament haben die Berichterstatter Kompromissvorschläge erarbeitet, über die nun im Agrarausschuss abgestimmt wurde. Die Entscheidung im Plenum des Parlaments soll im September stattfinden. Ziel ist es, den anschließenden Trilog zwischen den drei EU-Institutionen bis Ende des Jahres abzuschließen.

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