Recht
Neue Gentechnik: Aurelia-Stiftung legt Beschwerde bei Vereinten Nationen ein
Bürgerrechte nach Aarhus-Konvention auf dem Prüfstand
© Erik Karits / Aurelia Stiftung
Die Aurelia-Stiftung hat beim Compliance-Ausschuss der Vereinten Nationen Beschwerde gegen die neue EU-Verordnung zu Pflanzen aus neuen genomischen Techniken (NGT) eingelegt. Demnach können bestimmte Gentechnik-Pflanzen künftig ohne umfassende Risikoprüfung und verpflichtende Kennzeichnung auf den Markt gelangen. Die Stiftung sieht darin Verstöße gegen die Aarhus-Konvention, die der Öffentlichkeit Informations- und Beteiligungsrechte bei umweltrelevanten Entscheidungen garantiert.
Kern der Kritik ist die Regelung für NGT-Pflanzen der sogenannten Kategorie 1, für die in Zukunft die bisher vorgeschriebene umfassende Risikoprüfung sowie Kennzeichnungspflicht bis zum Endprodukt entfällt. Nach Einschätzung des Bundesamts für Naturschutz (BfN) sind davon 94 Prozent der künftigen NGT-Pflanzen betroffen, weshalb die Aurelia-Stiftung von einem „tiefgreifenden Systemwechsel“ im europäischen Gentechnikrecht spricht.
An die Stelle der Risikobewertung soll eine Statusprüfung durch die zuständige Behörde eines Mitgliedsstaats oder die EU-Kommission treten. Geprüft wird dabei im Kern nur, ob eine Pflanze die in der Verordnung festgelegte Art und Zahl bestimmter molekularbiologischer Veränderungen einhält, um als ‚gleichwertig‘ mit konventionellen Pflanzen eingestuft zu werden. Ob die Pflanze oder daraus hergestellte Erzeugnisse Risiken für Umwelt, Landwirtschaft, Imkerei oder Gesundheit mit sich bringen, ist für die Gleichwertigkeitsentscheidung nicht maßgeblich. Durch die Freisetzung von GVO ohne ausreichende Information und Beteiligung der Öffentlichkeit sieht die Aurelia-Stiftung die Aarhus-Konvention verletzt.
„Mit der neuen NGT-Verordnung werden weitreichende Entscheidungen über Umwelt und Landwirtschaft aus der öffentlichen Kontrolle herausgenommen. Wer Risikoprüfung und Mitsprache abschafft, schwächt nicht nur das Vorsorgeprinzip, sondern auch ein zentrales demokratisches Recht. Dagegen gehen wir vor“, so Gregor Erkel, Vorstand der Aurelia Stiftung.
Sollte das Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) einen Verstoß gegen die Aarhus-Konvention feststellen, wird es einen entsprechenden Bericht verfassen und kann die EU auffordern, Maßnahmen zu ergreifen, um den Verstoß zu beheben.







