Gemeinschaftsverpflegung
Baden-Württemberg veröffentlicht Verwaltungsvorschrift für Kantinen
Anteil bio-regionaler Lebensmittel soll erhöht werden
Das Ernährungsministerium von Baden-Württemberg hat seine neue ‚Verwaltungsvorschrift Kantine‘ veröffentlicht. Stufenweise soll damit der Anteil bio-regionaler Lebensmittel in Landeskantinen bis 2030 auf 40 Prozent gebracht werden. Das Ziel für regionale Lebensmittel liegt sogar bei 75 Prozent. Damit will das Land einen Leitsatz seiner Ernährungsstrategie umsetzen und bei bio-regionalen Angeboten in der Gemeinschaftsverpflegung mit gutem Beispiel vorangehen.
„Themen wie nachhaltiger Konsum, Biodiversität und Wertschätzung von Lebensmitteln rücken immer mehr in den Fokus. Die neue VwV Kantine, die gemeinsam mit dem Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg auf den Weg gebracht wurde, bietet vor allem der Land- und Ernährungswirtschaft neue Möglichkeiten und Planungssicherheit. Es werden zusätzliche Absatzwege möglich, die unser Land und die Versorgung mit regionalen und bio-regionalen Lebensmitteln stärken“, erklärte Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, bei der gestrigen Auftaktveranstaltung zur Verwaltungsvorschrift in Stuttgart.
In Abhängigkeit des Anteils eingesetzter biologischer Lebensmittel erhalten die landeseigenen Kantinen einen anteiligen finanziellen Ausgleich. Auf Grundlage von Markterhebungen und statistischen Daten wird jährlich ein Pauschalbetrag pro Mittagessen für die Mehrkosten von Bio ermittelt. Verwenden Kantinen 20 Prozent Bio-Lebensmittel, erhalten sie 60 Prozent dieses Betrags, bei 30 Prozent bekommen sie 70 und bei 40 Prozent 80 Prozent der durchschnittlichen Mehrkosten zurückerstattet. Diese Unterstützung für die Mehrausgaben von bio-regionalen Lebensmitteln sei „bundesweit noch einmalig“, so Hauk. Daneben würden die Landeskantinen mit einem umfassenden fachlichen Begleitprogramm unterstützt: Beratungen, Workshops und Vernetzungsveranstaltungen.
Neben der stufenweisen Erhöhung nachhaltiger Lebensmittel sieht die VwV Kantine vor, dass bei mehreren Menülinien täglich mindestens ein vegetarisches oder veganes Mittagessen angeboten werden muss. Gibt es nur eine Menülinie, muss es mindestens zwei Mal die Woche ein vegetarisches Gericht geben. Mit Blick auf das Fleischangebot soll bis 2030 überwiegend Fleisch eingesetzt werden, das mindestens aus der Haltungsstufe 2 (Stall und Platz) der Initiative Tierwohl stammt.
Die Kantinen sind angehalten, die Qualitätsstandards für die Gemeinschaftsverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) (in der Fassung von Oktober 2023) umzusetzen, und sollen mindestens eine Menülinie nach deren Standards (oder anderen wissenschaftlichen Standards) zertifizieren lassen. Es sollen saisonale Lebensmittel verwendet und Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung ergriffen werden. Saftangebote müssen aus Streuobst stammen und es muss kostenloses Leitungswasser in Trinkqualität angeboten werden.
Die VwV Kantine betrifft über 40 Kantinen des Landes Baden-Württemberg, in denen jährlich in etwa zwei Millionen Mittagessen ausgegeben werden. Sie ist von 2024 bis Ende 2030 in Kraft. Drei Jahre nach Inkrafttreten muss sie evaluiert werden.
Im Koalitionsvertrag der Ampel ist festgelegt, dass der bio-regionale Anteil in landeseigenen Kantinen auf 30 bis 40 Prozent gesteigert werden soll.