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Pestizide

Deutsche Umwelthilfe wird an Pestizid-Verfahren beteiligt

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen genehmigt Antrag auf Beiladung

Der Agrokonzern SBM Developpement SAS hat wegen einer Anwendungsbeschränkung für sein Insektizid Sherpa Duo Klage gegen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingereicht. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen Antrag auf Beiladung zu dem Verfahren gestellt, der vom Verwaltungsgericht Braunschweig in erster Instanz abgelehnt wurde. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen die Entscheidung korrigiert und den Antrag angenommen.

Die verhängte Anwendungsbestimmung für Sherpa Duo soll sicherstellen, dass das Insektizid nur auf 90 Prozent einer Ackerfläche eingesetzt werden darf. Nach Ansicht der DUH enthält Sherpa Duo hochtoxische Wirkstoffe und sollte zum Schutz der Umwelt prinzipiell nicht eingesetzt werden. Zusammen mit der Verbraucherschutzorganisation foodwatch geht der Verband bereits gerichtlich gegen die Zulassung des Insektizids vor.

„In dem aktuellen Verfahren geht es uns darum, wenigstens Teile der Äcker vor diesem Insektengift zu schützen“, erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Die nun erreichte Beiladung ist ein erster Etappensieg auf dem Weg zu von uns angestrebten Zulassungsverboten und ein klares Signal an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.“

Nach Meinung der Rechtsanwältin Caroline Douhaire, die die DUH in den Verfahren vertritt, hat das BVL in der Vergangenheit die Interessen der Umwelt häufig nicht konsequent vor Gericht vertreten. So seien beispielsweise gegen Gerichtsentscheidungen, die umweltschützende Auflagen für rechtswidrig erklären, vielfach keine Rechtsmittel eingelegt worden. Daher sei es wichtig, dass sich auch Umweltverbände wie die DUH gerichtlich für die Einhaltung von Umweltschutzbestimmungen einsetzen können.

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