Pestizide
Deutsche Umwelthilfe und foodwatch gehen gerichtlich gegen Pestizidzulassungen vor
Musterverfahren gegen fünf besonders problematische Pestizide eingeleitet

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und foodwatch gehen erstmals juristisch gegen die Zulassungen von Pestizid-Produkten vor. Dazu hat die DUH als ersten Schritt formale Widersprüche beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gegen die Zulassungen mehrerer Pestizid-Produkte, unter anderem eines mit Glyphosat, eingereicht. Sollten die Widersprüche zurückgewiesen werden, will die DUH Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig erheben.
Ziel der zunächst fünf Musterverfahren ist es, den Verkauf von Produkten mit besonders giftigen und umweltschädlichen Wirkstoffen in Deutschland zu stoppen. Bislang habe die Bundesregierung Umweltverbände daran gehindert, die Zulassung von Pestizidprodukten gerichtlich überprüfen zu lassen. Im November 2022 aber hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Verbot von Verbandsklagen gegen Produktzulassungen für EU-rechtswidrig und nichtig erklärt. Basierend auf der Aarhus-Konvention hätten Umweltverbände das Recht, gegen alle Typ- und Produktzulassungen mit schädlichen Umweltauswirkungen Klage zu erheben.
Die DUH wendet sich nun gegen die Zulassungen folgender Produkte:
- Herbizid Roundup Powerflex von der Monsanto Agrar Deutschland GmbH mit dem Wirkstoff Glyphosat
- Herbizid Gardo Gold vom Hersteller Syngenta AG mit den Wirkstoffen S-Metolachlor und Terbuthylazin
- Herbizid Tactic vom Hersteller Adama mit den Wirkstoffen Diflufenican, Flufenacet und Pendimethalin
- Herbizid Elipris vom Hersteller Corteva GmbH München mit den Diflufenican, Flufenacet, Halauxifenmethyl und Cloquintocet
- Insektizid Sherpa Duo von den Herstellern SBM Developpement SAS, SBM Life Science GmbH mit den Wirkstoffen Cypermethrin und Piperonylbutoxid
All diese Produkte enthielten hoch toxische Wirkstoffe, die Gewässer vergiften, wichtige Nahrungspflanzen und Tiere töten und über Wasser und Nahrung auch in den menschlichen Körper gelangen. Teilweise ließen sich die Stoffe nicht wieder aus der Umwelt entfernen.
„Vor 41 Jahren ist es mir noch gelungen, Politikerinnen und Politiker von der Notwendigkeit des Verbots ultragiftiger Pestizide wie seinerzeit die für das Vogelsterben am Bodensee verantwortlichen Pestizide mit dem Wirkstoff Endrin zu überzeugen“, erzählt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Seitdem habe die Macht der Chemiekonzerne so zugenommen, dass vor fünf Jahren die europaweite Glyphosatzulassung verlängert wurde – ganz im Interesse des Konzerns Bayer. Über Bewertung und Zulassung giftiger Pestizide entscheide heute die Industrie selbst. Sollte das Bundesamt die betreffenden Produktzulassungen nicht aufheben, werde die DUH sofort eine gerichtliche Entscheidung beantragen. „Und diese Verfahren werden nur die ersten sein.“
„Die Wirkstoffe in Pestiziden haben fatale Folgen für Verbraucher:innen, Tiere und Natur“, betont Annemarie Botzki von foodwatch. „Sie vernichten die Artenvielfalt und bleiben teilweise als nicht mehr zu entfernende Chemikalien für immer in unserem Wasser und unseren Körpern.“ Es brauche daher einen kompletten Pestizid-Ausstieg und die eingeleiteten Rechtsverfahren seien ein wichtiger erster Schritt.