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Pestizide

Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Zulassung von Dual Gold

Gerichtsverfahren gegen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Gegen die Zulassungsverlängerung des Herbizids Dual Gold mit dem hochtoxischen Wirkstoff S-Metolachlor hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Klage eingereicht. Obwohl die Genehmigungsfähigkeit von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bezweifelt werde, habe das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung ohne weitere Prüfung bis Ende 2025 verlängert. Die DUH will nun erreichen, dass Dual Gold vom Markt genommen wird. Das Verfahren wird fachlich durch foodwatch begleitet.

Der Wirkstoff S-Metolachlor sei gesundheitsschädlich für bestimmte Säugetiere; seine Abbaustoffe gelangten in hohen Konzentrationen, die amtliche Grenzwerte stark überschritten, ins Grundwasser, was zu einer Gefährdung der Trinkwasserversorgung führte. Die DUH ist der rechtlichen Auffassung, dass die Zulassung aller Pestizide, die den Wirkstoff enthalten, aufgehoben werden muss.

„Obwohl der Koalitionsvertrag klare Aussagen zu einer notwendigen Reduktion giftiger Pestizide wie beispielsweise Glyphosat enthält, versagt die Bundesregierung auf europäischer wie nationaler Ebene. Nach der Enthaltung Deutschlands beim Versuch, europaweit Glyphosat zu verbieten, genehmigt die Fachbehörde von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir weiter hochgiftige Pestizide“, kommentiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Trotz des grün geführten Ministeriums sei der Absatz von Pestiziden in Deutschland im Jahr 2022 erneut angestiegen. Während auf EU-Ebene an einer verbindlichen Reduzierung des Einsatzes der Pflanzengifte gearbeitet wird, würden in Deutschland giftige Pestizide ohne weitere Überprüfungen zugelassen oder auslaufende Zulassungen verlängert.

„Nach EU-Recht dürfen nur nachweislich sichere Mittel auf den Markt gelangen. Dem wirtschaftlichen Interesse der Hersteller darf kein Vorrang gegenüber dem Schutz von Natur, Menschen und Tieren eingeräumt werden“, erklärt Rechtsanwältin Caroline Douhaire, die die DUH im Verfahren vertritt. Es gelte zudem das Vorsorgeprinzip. Mit diesen Rechtsgrundsätzen sei die Verlängerungspraxis der deutschen Zulassungsbehörde aus Sicht der DUH nicht zu vereinbaren.

„Wir müssen mit dem Pestizidausstieg da beginnen, wo es schnell und kostengünstig möglich ist. Und das geht da, wo S-Metolachlor überwiegend verwendet wird: im Mais- und Getreideanbau. Gelingt uns der Ausstieg dort, verzichten wir auf einen Schlag auf mehr als die Hälfte aller Pestizidanwendungen in der EU“, meint foodwatch-Geschäftsführer Jörg Rohwedder. So könnte das Tempo des Pestizid-Ausstiegs erhöht werden.

Die DUH führt nun mit fachlicher Unterstützung von foodwatch insgesamt bereits sechs Verfahren gegen die Zulassung schädlicher Pestizid-Produkte. Maßnahmen gegen weitere Pestizide seien geplant.

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