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Pestizid Elipris wird verboten

Deutsche Umwelthilfe gewinnt Eilverfahren

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat einem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stattgegeben: Damit darf das flufenacethaltige Herbizid Elipris mit sofortiger Wirkung fürs Erste nicht mehr verkauft oder angewendet werden. Das Gericht sieht die Voraussetzungen für eine weitere Zulassung derzeit nicht erfüllt.

Anfang Februar hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitgeteilt, die Zulassungen für flufenacethaltige Mittel – anders als im vergangenen Jahr angekündigt – doch nicht zu widerrufen. Es werde stattdessen auf die Entscheidung der EU-Kommission warten, die im März ansteht.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig bezieht sich nun unter anderem auf die Neubewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) von vergangenem Herbst. Demnach hat der enthaltene Wirkstoff Flufenacet schädliche Eigenschaften für das Hormonsystem und erfülle aufgrund von Risiken für den Verbraucher sowie Datenlücken über Rückstände im Grundwasser nicht mehr die Anforderungen einer Zulassung.

„Das BVL hat die Chance verpasst, einen sofortigen Widerruf aller flufenacethaltigen Pestizide zum Schutz von Mensch und Umwelt durchzusetzen, obwohl ein sofortiger Widerruf rechtlich zulässig und fachlich dringend geboten ist“, kommentiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. Mit Hilfe des Eilverfahrens sei nun das Verbot eines besonders gefährlichen Produkts erzwungen worden.

Flufenacet gehört laut DUH zu den absatzstärksten Pestizid-Wirkstoffen in Deutschland. Nach Daten des BVL wurden im Jahr 2023 rund 683 Tonnen davon abgesetzt. Ein Abbauprodukt von Flufenacet ist nach Angaben der DUH die Ewigkeits-Chemikalie Trifluoressigsäure (TFA), die zu einer Belastung von Grundwasser und Böden führt und nicht wieder aus der Umwelt entfernt werden kann.

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