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Pestizide

Verkaufsstopp für Elipris aufgehoben

Deutsche Umwelthilfe fordert höchstrichterliche Klärung nationaler Prüfungskompetenzen

Das Herbizid Elipris darf wieder verkauft werden. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat einem Eilantrag des Herstellers Corteva Agriscience Germany stattgegeben und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig aufgehoben. Dieses hatte im Februar auf Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) einen sofortigen Verkaufsstopp des flufenacethaltigen Herbizids angeordnet.

Auch wenn das OVG die Rechtsauffassung der DUH in wesentlichen Teilen bestätigt, gibt es der Beschwerde im Ergebnis statt. Die Begründung des Gerichts: Weil das Pestizid in Tschechien zugelassen wurde, müsse die Zulassung auch für Deutschland gelten. Deutsche Behörden seien, so das Gericht, im vorliegenden Fall an die tschechische Zulassungsentscheidung gebunden und daher nicht dazu berechtigt, die Zulassung aufgrund von Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu verweigern.

Die DUH widerspricht dieser Auffassung. Sie verweist auf die europarechtlich vorgesehenen nationalen Prüfungskompetenzen und stützt ihre Kritik an der Zulassung auf Risiken für Gesundheit und Umwelt. Der in Elipris enthaltene Wirkstoff Flufenacet hat eine laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit hormonell-schädliche Wirkung und bildet zudem das PFAS-Abbauprodukt Trifluoressigsäure (TFA), das in hohem Maße das Grundwasser verschmutze.

„Die Zulassungsentscheidung eines anderen Mitgliedstaates darf nicht über aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse gestellt werden“, betont der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Der Europäische Gerichtshof hat 2024 aus unserer Sicht eindeutig entschieden, dass nationale Behörden eigene Bewertungen der zuverlässigsten wissenschaftlichen Daten vornehmen müssen – und nicht dazu gezwungen sind, blind der Einschätzung eines anderen EU-Staates zu folgen. Wir werden uns im Hauptsacheverfahren und in anderen anhängigen Verfahren für eine Klärung dieser wichtigen Rechtsfrage vor den höchstinstanzlichen Gerichten einsetzen.“

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