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Außer-Haus-Verpflegung

Bio-Label für Kantinen kommt

Bundesrat verabschiedet Bio-Außer-Haus-Verpflegungs-Verordnung

Am vergangenen Freitag, 7. Juli, hat der Bundesrat die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen (Bio-AHVV) verabschiedet. Auch die für die AHVV notwendige Änderung des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) wurde bestätigt. Damit steht dem dreistufigen Bio-Label für Kantinen nun nichts mehr im Wege.

Nach der Verordnung muss künftig in einer Zutatenliste angegeben werden, welche Zutaten eine Küche tatsächlich in Bio-Qualität einsetzt. Zusätzlich können die Küchen und Betriebe mit dem neuen staatlichen AHV-Bio-Label in drei Stufen ausweisen, wie viel Bio sie insgesamt in der Küche verwenden: Bronze bei über 20 Prozent Bio, Silber bei über 50 Prozent Bio, Gold bei über 90 Prozent Bio. Das alles wird kontrolliert und zertifiziert.

Das ÖLG wird so angepasst, dass Bio-Kontrollstellen auch künftig Kontrollen in der Bio-AHV übernehmen können. Sie können auch Bußgelder für Verstöße in der AHV festlegen. Außerdem werden die Länder ermächtigt, Aufgaben an die Kontrollstellen zu übertragen.

„Die neue Verordnung zur Kennzeichnung und Kontrolle von Bio-Lebensmitteln in Restaurants, Kantinen oder Mensen ist ein wichtiger Schritt für die Küchen, die mehr Bio anbieten wollen, und für Tischgäste, die bei ihren Außer-Haus-Mahlzeiten mehr Bio genießen wollen“, kommentiert Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des Bunds Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Deutschland lerne damit von erfolgreichen Vorreitern wie Dänemark, die einen Großteil ihrer Kantinen ohne größere Kostensteigerung auf mehr Bio umstellten.

Um mehr Bio in die AHV zu bringen, sei es nun nötig, die Küchen bei der Einführung bzw. Ausweitung von Bio-Angeboten bestmöglich zu unterstützen: etwa über eine Informationsoffensive zum neuen Label, Beratungsangebote sowie finanzielle Unterstützung bei den Kontrollkosten.

Schon jetzt können AHV-Einrichtungen, die mehr Bio-Zutaten einsetzen möchten, eine Beratungsförderung durch das Bundesprogramm Ökologischer Landbau erhalten.

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