Außer-Haus-Verpflegung
Neues Bio-Logo für Kantinen: Infoblatt bietet Orientierung
Bio zertifizieren nach der AHVV
Seit dem 5. Oktober können Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, die Bio-Lebensmittel verwenden, dies noch besser sichtbar machen. Die neue Bio-Verordnung für die Außer-Haus-Verpflegung (AHVV) hat den Rahmen für eine dreistufige Zertifizierung geschaffen. Mit einem überarbeiteten Infoblatt zeigt die Initiative BioBitte des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), wie interessierte Küchen schrittweise vorgehen können.
Das neue Bio-AHV-Kennzeichen soll künftig in drei Abstufungen anzeigen, wie groß der Anteil an Bio-Lebensmitteln in einer Küche ist. Bronze gibt es für Bio-Anteile ab 20 Prozent, Silber ab 50 Prozent und Gold ab 90 Prozent.
Wer Bio-Lebensmittel bei Mahlzeiten außer Haus einsetzen und damit werben möchte, muss sich durch eine staatlich zugelassene Kontrollstelle zertifizieren lassen. Außerdem müssen die eingesetzten Bio-Zutaten für die Gäste gut einsehbar sein, etwa in Speiseplänen oder Aushängen. Das überarbeitete BioBitte-Infoblatt ‚Bio-Kontrolle und Zertifizierung‘ gibt einen Überblick, wie die Zertifizierung von öffentlichen Kantinen und Mensen schrittweise gelingt.