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Agrarpolitik

Bundesrat genehmigt GAP-Strategieplan

Umweltverbände fordern eine umfassende Neuausrichtung

Heute hat der Bundesrat der vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegten Ersten Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung und der Ersten Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung mit wenigen präzisierenden Maßgaben zugestimmt. Mit den beiden Verordnungen werden die Anpassungen am deutschen Strategieplan zur gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) – der am 21. November von der EU- Kommission genehmigt wurde – in nationales Recht umgesetzt.

„Mit dem jetzigen Strategieplan haben wir gute Änderungen bei der noch in der letzten Legislatur beschlossenen GAP erzielt“, meint Özdemir. „Ich sage aber auch deutlich, dass wir bereits jetzt die europäische Förderpolitik mit Blick auf die nächste Förderperiode ab 2027 auf den Prüfstand stellen müssen. Wo möglich wollen wir die Agrarförderung noch in dieser Förderperiode zielgenauer auf die Honorierung öffentlicher Leistungen ausrichten.“

Der Bundesrat folgt in seiner Entscheidung weit überwiegend den von Özdemir vorgelegten Verordnungsentwürfen. Die Maßgaben dienten lediglich der Klarstellung und hätten keine Abstriche am deutschen GAP-Strategieplan zur Folge. Aufgrund der Maßgabenbeschlüsse sollen die beiden Verordnungen in der kommenden Woche erneut dem Bundeskabinett vorgelegt werden, um dann zeitnah in Kraft treten zu können.

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) hält Deutschlands Pläne für die Agrarförderung ab 2023 nicht für ausreichend. Die eigenen Umwelt- und Klimaziele seien damit nicht zu erreichen. „Es ist absehbar, dass die nun bewilligten GAP-Pläne kaum dazu beitragen werden, die Ziele für den Schutz von Klima, Artenvielfalt und Gewässern zu erreichen. Genauso wenig werden sie zu einer nachhaltigeren, unabhängigeren und resilienteren Ernährung betragen“, kommentiert Hubert Heigl, Vorstand Landwirtschaft beim BÖLW.

Özdemir müsse den Plan für den nötigen Umbau der Landwirtschaft schnell überarbeiten. Dazu zähle, dass der GAP-Plan die extensive Milchviehhaltung honorieren und an die Öko-Landbauziele von EU und Deutschland angepasst werden muss. Die liegen bei 25 Prozent für die EU und bei 30 Prozent für Deutschland. Aktuell plane Deutschland aber nur Finanzmittel für einen Flächenanteil des Ökolandbaus von zwölf Prozent bis 2027 ein.

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) wird in seiner Kritik noch deutlicher und erklärt die GAP-Reform für gescheitert. Anstatt von Agrarförderung, die gezielt Gemeinwohlleistungen honoriert, werde weiterhin über die Hälfte des Steuergeldes pauschal verteilt. Stattdessen brauche es eine grundsätzliche Neuausrichtung der Förderung, die den Betrieben Planungssicherheit gibt und sie fit für die Herausforderungen der Zukunft macht.

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