Agrarpolitik
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz verabschiedet
Bundesrat billigt Entwurf
Der Bundesrat hat heute den bereits Mitte Juni vom Bundestag beschlossenen Entwurf zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz gebilligt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann die neue Kennzeichnung für Schweinefleisch nach fünf Haltungsformen damit wie geplant in Kraft treten. Auch Änderungen im Baurecht, die Stallumbauten für eine tiergerechtere Haltung ermöglichen sollen, hat der Bundesrat genehmigt.
„Der zukunftsfeste Umbau der Tierhaltung kommt!“, freut sich Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. „Nach Jahren des Stillstands geben wir unseren Bäuerinnen und Bauern eine Perspektive, indem sie mit mehr Tierschutz gutes Geld verdienen können sollen.“
Durch die neue Transparenz könnten Verbraucher dem Markt eine entscheidende Richtung zu einer tiergerechteren Haltung geben. Es werde außerdem bereits intensiv daran gearbeitet, die Tierhaltungskennzeichnung auf Gastronomie und verarbeitete Produkte auszuweiten. Danach sollen weitere Nutztierarten, Lebensphasen und Vertriebswege miteinbezogen werden.
Nicht verabschiedet im Bundesrat wurden heute Änderungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die die Rechtsauslegung in den Bundesländern vereinheitlichen und so einheitliche Vorgaben für tierhaltende Betriebe gewährleisten sollen. Laut den Grünen-Abgeordneten Renate Künast und Britta Haßelmann haben die CDU-geführten Länder die Änderungen abgelehnt.
„Nun wird hier mit der Ablehnung Wahlkampf auf dem Rücken und zu Lasten der Bäuer*innen gemacht“, bedauern die Politikerinnen. Tierhalter würden nun unterschiedliche Vorgaben von der jeweils zuständigen Behörde der Länder einhalten müssen. Es sei damit eine zersplitterte Rechtsauslegung zu befürchten, so Özdemir. „Ich hoffe sehr, dass wir bald wieder auf einen konstruktiven Kurs einschwenken können und die Vernunft siegt.“