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Agrarpolitik

Herkunftskennzeichnung von frischem Fleisch kommt

Özdemir will Ausweitung auf Außer-Haus-Verpflegung

Künftig muss unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel eine Herkunftskennzeichnung aufweisen. Am 7. Juli hatte der Bundesrat dem Verordnungsentwurf von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zugestimmt – unter der Vorgabe, dass bei einer überwiegenden Abgabe von Fleisch der gleichen Herkunft auch ein allgemeiner, gut sichtbarer Aushang im Laden als ausreichend gilt. Diese Anpassung hat das Bundeskabinett heute mit Billigung der Vorlage übernommen.

Ab Anfang 2024 werden Verbraucher über die Herkunft von jedem frischen, gekühlten und gefrorenen Stück Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel informiert. Bisher war dies nur für vorverpacktes Fleisch vorgeschrieben. Für unverpacktes Rindfleisch bestand bereits eine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung. Die Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Verkündung im Gesetzesblatt in Kraft.

Bundesminister Özdemir kündigte an, dass die Herkunftskennzeichnung im nächsten Schritt auf die Außer-Haus-Verpflegung ausgeweitet werden soll. „Unsere Landwirtinnen und Landwirte – gerade mit kleinen und mittelgroßen Höfen – brauchen die Chance, am Markt bestehen zu können“, so der Minister. „‚Made in Germany‘ ist auch beim Fleisch ein von den Verbraucherinnen und Verbrauchern anerkanntes Qualitätsmerkmal.“

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