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Kabinett beschließt neues Düngegesetz

Monitoringverordnung soll Verursacherprinzip stärken

Die Bundesregierung hat gestern den vom Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgelegten Entwurf für ein neues Düngegesetz beschlossen. Damit sollen künftig die Düngedaten der Höfe mit einer Monitoringverordnung nachvollzogen und bewertet werden können. Diese Daten sollen mittelfristig die Basis für passgenaue Änderungen der Düngeverordnung bieten, die etwa dabei helfen, Betriebe zu entlasten, die schon wasserschonend arbeiten. So soll das Verursacherprinzip im Düngerecht gestärkt werden.

Einige Regionen in Deutschland kämpfen seit Jahren mit hohen Nitratbelastungen in ihren Gewässern. Betroffen sind vor allem Regionen mit intensiver Tierhaltung oder intensivem Gemüseanbau. Die hohen Nitratbelastungen in Grundwasser, Flüssen, Seen und Feuchtgebieten gefährden die Ökosysteme und erhöhen die Kosten für die Bereitstellung sauberen Trinkwassers. Im deutschlandweiten Durchschnitt liegt der Stickstoffüberschuss derzeit bei etwa 80 Kilogramm pro Hektar.

Die Nitratbelastungen resultieren aus unzureichenden Vorschriften in der Vergangenheit, aus standortbedingten Voraussetzungen mit einer geringen Grundwasserneubildungsrate und aus mangelnden Vollzugsvorgaben bzw. mangelnder Kontrolle der Düngeregeln. Die EU-Kommission hatte die Bundesregierung daher seit 2012 aufgefordert, die Düngeregeln entsprechend anzupassen. Wegen Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie drohen sonst drastische Strafzahlungen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will nun ein System schaffen, das dem Verursacherprinzip gerecht wird: Wer Wasser gefährdet, soll in die Pflicht genommen werden. Wer Wasser schützt, soll entlastet werden.

Mit den Änderungen des Düngerechts will das BMEL außerdem:

  • die Daten bezüglich Nährstoffen und Düngepraxis landwirtschaftlicher Betriebe nachvollziehen und bewerten, um darauf aufbauend für die Betriebe gezielte Maßnahmen abzuleiten.
  • eine größere Flexibilität ermöglichen, um zum Beispiel den Geltungsbereich der Stoffstrombilanz direkt in der Verordnung zu regeln.
  • Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar abbilden und damit auch den Betrieben Optimierungsmöglichkeiten geben.
  • bestehende Vorschriften harmonisieren, wie etwa die Schwellenwerte, die einen Betrieb zur Stoffstrombilanz verpflichten.
  • den Mehraufwand für die Betriebe verringern, indem einmal erhobene Daten besser bzw. mehrfach verwendet werden.
  • die Instrumente für einen zielgerichteten Vollzug der Düngeregeln stärken, indem zum Beispiel eine Ordnungswidrigkeit bei mehrfach wiederholter Nichteinhaltung der zulässigen Bilanzwerte eingeführt wird.

Das neue Düngegesetz soll noch dieses Jahr in Kraft treten.

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