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Agrarpolitik

Düngerecht: BMEL will Verursacherprinzip stärken

Wissenschaftlicher Beirat unterstützt Stoffstrombilanz-Verordnung

Düngerecht: BMEL will Verursacherprinzip stärken © stock.adobe.com/Dusan Kostic
Aufgrund von Überdüngung kämpfen einige Regionen in Deutschland seit Jahren mit hoher Nitratbelastung in ihren Gewässern.

Mit einer Novelle des Düngerechts will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dafür sorgen, dass das Verursacherprinzip beim Düngen künftig besser umgesetzt wird. Wer überdüngt und damit Gemeingüter wie Wasser oder Klima gefährdet, soll in die Pflicht genommen, wer Wasser und Klima schützt, soll entlastet werden. Ein Kernpunkt der neuen Düngeregeln ist die Weiterentwicklung der Stoffstrombilanz-Verordnung (StoffBilV), die darauf abzielt, die gesamtbetrieblichen Nährstoffflüsse zu erfassen.

Der Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen beim BMEL (WBD) hat sich in einem Beschluss deutlich dafür ausgesprochen, die StoffBilV beizubehalten und weiterzuentwickeln. Damit schließt sich der Beirat dem Bundesrat an, der sich kürzlich ebenfalls für eine verbesserte Stoffstrombilanz ausgesprochen hat.

Eine Stoffstrombilanz gibt einen Überblick über die Nährstoffströme in einem landwirtschaftlichen Betrieb und somit auch über seine Nährstoffeffizienz. Das heißt, es wird die Zufuhr und Abfuhr von Nährstoffen (etwa über Futter- oder Düngemittel, aber auch Ernteprodukte) gegenübergestellt. Als Teil der Verbesserung der Stoffstrombilanz-Verordnung soll etwa das wiederholte Nichteinhalten der zulässigen Bilanzwerte künftig eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Die Ausgestaltung der StoffBilV selbst bedarf weiterer fachlicher Abstimmungen, bei der die Expertise des Wissenschaftlichen Beirats eingebracht werden soll. Um diesen fachlichen Prozess in Gang zu setzen, muss jedoch zunächst die Verordnungsermächtigung zur StoffBilV im Düngegesetz geändert werden. Die Novellierung des Düngegesetzes befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren.

 

Hintergrund

Einige Regionen in Deutschland kämpfen seit Jahren mit hohen Nitratbelastungen in ihren Gewässern. Sie resultieren aus unzureichenden Vorschriften in der Vergangenheit, aus standortbedingten Voraussetzungen mit einer geringen Grundwasserneubildungsrate und aus mangelnden Vollzugsvorgaben bzw. mangelnder Kontrolle der Düngeregeln. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission die Bundesregierung seit 2012 aufgefordert, die Düngeregeln anzupassen und für eine bessere Wirksamkeit zu sorgen.

Am 31. Mai 2023 hat das Bundeskabinett den von Bundesminister Cem Özdemir vorgelegten Entwurf für die Anpassungen am Düngegesetz beschlossen. Dieser setzt die EU-Düngeprodukteverordnung um und beinhaltet die Rechtsgrundlagen für eine Neuregelung des Geltungsbereichs der Stoffstrombilanz-Verordnung und für ein Wirkungsmonitoring zur Düngeverordnung, das noch ausgearbeitet werden muss.

Ziel des BMEL ist es, dass die Änderung des Düngegesetzes Anfang 2024 in Kraft treten und so auch die Änderung der StoffBilV zeitnah umgesetzt werden kann.

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