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Nitratbelastung im Grundwasser bleibt zu hoch

Proplanta vermeldet keine Verbesserung zum Vorjahr

Ein Viertel der 641 getesteten Nitrat-Messstellen in Deutschland überschritten 2021 den in der EU-Grundwasserrichtlinie einheitlich festgelegten Schwellenwert von 50 mg Nitrat je Liter. Damit hat sich die Anzahl der Überschreitungen an den Messpunkten gegenüber dem Vorjahr nicht verbessert. Das Agrar-Informationszentrum Proplanta hat die aktuellsten Daten vom Umweltbundesamt (UBA) ausgewertet und die Entwicklung der Nitratbelastung auf einer interaktiven Karte visualisiert.

Mit einem Nitratwert von 297,49 mg/l rangiert der Kreis Viersen (Nordrhein-Westfalen) 2021 immer noch auf Platz 1 und erreicht überdies im 6-Jahresvergleich eine neue Höchstmarke. Dahinter folgt der Landkreis Bad Dürkheim (Rheinland-Pfalz) mit 202,0 mg/l. Aber auch die kreisfreie Stadt Wolfsburg (Niedersachsen) mit 143,33 mg/l und der Landkreis Lüchow-Dannenberg (Niedersachsen) mit 140,63 mg/l übertreffen den Nitrat-Schwellenwert im Grundwasser im Jahr 2021 noch um fast das Dreifache. Zwar immer noch viel zu hoch – aber gegenüber dem Vorjahr nahezu halbiert – hat sich mit 67,7 mg/l der Nitratmesswert im Landkreis Rostock (Mecklenburg-Vorpommern).

Hohe Nitrateinträge im Grundwasser treten vor allem in viehreichen Regionen auf und stehen auch im Zusammenhang mit der angebauten Kulturpflanze und ihrem Stickstoff-Bedarf. Je nach Witterungsverlauf können auch Stickstoff-Spätabgaben beim Weizenanbau zu unerwünschten Stickstoffverlusten führen. Daneben spielen standörtliche Gegebenheiten wie eine geringe Grundwasserneubildungsrate oder ein geringes Nitratrückhaltevermögen des Bodens eine Rolle.

Alle vier Jahre – letztmals 2020 – muss Deutschland Auskunft darüber geben, in welchem Umfang die EU-Nitratrichtlinie umgesetzt wurde und wie stark die ergriffenen Maßnahmen zu einer Reduzierung der Nitratbelastung geführt haben. Wurden keine fristgerechten Gegenmaßnahmen eingeleitet drohen Strafzahlungen in Höhe von 857.000 Euro täglich.

Bereits 2013 leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik ein und verurteilte diese schließlich, da die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie nicht ausreichend umgesetzt wurden. Nach erneuter Strafandrohung durch die EU-Kommission musste die 2017 verabschiedete Düngeverordnung nachgebessert werden. Ein zähes Ringen um Gebietsausweisungen und Sonderregelungen hält derweil an. Ob die eingeleiteten Maßnahmen reichen, um das Verfahren gegen Deutschland einzustellen, bleibt laut Proplanta abzuwarten.

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